LKW-Fahrer wurde die Weiterfahrt nach fast 22-Stunden-Arbeitszeit untersagt

Am 27.11.2020 gegen 23:15 Uhr haben die Beamten der Besonderen Verkehrsüberwachung des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Altentreptow eine Verkehrskontrolle an einem Sattelzug mit einem Bagger als Ladung durchgeführt. Bei der Kontrolle in der Woldegker Straße in Neubrandenburg stellten die Beamten fest, dass die Arbeitszeit des 33-jährigen deutschen Fahrers zu diesem Zeitpunkt, statt der zulässigen 10 Stunden, 21 Stunden und 45 Minuten betrug. Nach erfolgter Belehrung gab der 33-Jährige an, dass er an dem Morgen gegen 01:30 Uhr aus Gützkow losgefahren ist, um in München den Bagger abzuholen. Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand er sich wieder auf dem Rückweg nach Gützkow.

Die Beamten untersagten dem 33-jährigen Fahrer die Weiterfahrt nach Gützkow. Erst nach erfolgter Tagesruhezeit von neun Stunden durfte er seine Fahrt fortsetzen. Die Beamten fertigen zudem Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz und Fahrpersonalgesetz.

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