Verfolgungsfahrt durch 30er Zone

Medien-Information 30. November 2020 | Kreis Herzogtum Lauenburg - 29.11.2020 - Lehmrade

Am 29.11.2020, kurz nach Mitternacht fiel einer Funkwagenbesatzung der Polizeistation Mölln die rasante Fahrweise eines VW Golf auf, welcher beim Erkennen des Polizeifahrzeuges mit hoher Geschwindigkeit zu flüchten versuchte.

Der Funkstreifenwagen befand sich in der Oldenburger Straße und beobachtetet den Querverkehr. Nach dem Passieren des Streifenwagens bog ein VW Golf nach rechts in die Herrenstraße (30km/h Zone) ab und beschleunigte stark. Um das Fahrzeug kontrollieren zu können, schalteten die Beamten das Blaulicht ein und folgten dem Golf mit hohem Tempo.

Nachdem der VW-Golf Fahrer eine "Rechts-vor-Links-Regel" missachtete, ging die Verfolgungsfahrt weiter bis zur querverlaufenden Straße Am Windberg. Dort konnte der 20-Jährige aus dem Möllner Umland nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr geradeaus in den dortigen Straßengraben. Der Fahrer sowie ein 20- und ein 21-jähriger Fahrzeuginsasse überstanden den Verkehrsunfall unverletzt. Am VW Golf entstand minimaler Sachschaden in bislang unbekannter Höhe.

Bei der Kontrolle des Fahrers konnte eine Atemalkoholkonzentration von 1,15 Promille festgestellt werden. Die Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet.

Vor Ort konnte weiterhin ermittelt werden, dass der Golf Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besaß, das Fahrzeug nicht pflichtversichert war und die angebrachten Kennzeichen entstempelt bzw. nicht zu dem VW gehörten.

Die Polizeistation Mölln hat die Ermittlungen aufgenommen.

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