Groß Leichtkraftfahrzeug ist richtiges Auto/Polizei untersagt Weiterfahrt

In der Darmstädter Straße kam am Montag (30.11.) einer Streife der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen ein Fahrzeug entgegen, an dessen Fahrzeugfront ein "25 km/h"-Schild prangte. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten fest, dass am Heck sogar ein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht war. Es erweckte den Anschein, dass es sich hierbei um ein Leichtkraftfahrzeug handeln würde. Tatsächlich waren die Bedingungen hierfür allerdings nicht erfüllt.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Leermasse von 350 Kilo waren bei dem Smart mit 795 Kilogramm weit überschritten. Ebenso der Hubraum.

Das Auto ist damit, wie jedes andere übliche Auto auch, zulassungspflichtig. Des Weiteren bedarf es eines Führerschein der Klasse B, den der Fahrer den Ordnungshütern nicht vorlegen konnte.

Die Weiterfahrt wurde an Ort und Stelle untersagt. Den Wagenlenker erwartet zudem ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

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