Am 29. November 2020 kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei ein Fahrzeug auf der A17 "Am Heidenholz" mit bulgarischer Zulassung. Im Fahrzeug befanden sich mehrere Personen. Für einen Insassen hatte die Kontrolle zur Folge, dass er nicht weiterreisen durfte.
Der 58-Jährige wies sich mit einer bulgarischen Identitätskarte aus. Die Überprüfung seiner Personalien hatte zur Folge, dass gegen den Mann aus Bulgarien ein befristetes Einreiseverbot und Aufenthaltsverbot nach Deutschland bestand. Ihm wurde das Recht auf Freizügigkeit als Bürger der Europäischen Union durch die Ausländerbehörde Berlin bis Juli 2022 aberkannt. Ursächlich dafür waren unter anderem 16 Verurteilungen wegen Eigentumskriminalität, im Zeitraum von 2009 bis 2015, in Berlin. In Folge der Verstöße gegen das Freizügigkeitsgesetz wurde er unter anderem bereits dreimal nach Bulgarien abgeschoben, letztmalig im Oktober 2020. Der bulgarische Staatsangehörige wurde vorläufig festgenommen. Die Bundespolizei leitete unter anderem ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz ein.
Mit der erneuten unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Gericht Untersuchungshaft angeordnet. Wenig später erfolgte seine Hafteinlieferung in die Justizvollzugsanstalt Dresden.
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