Bislang unbekannte Täter haben am Mittwoch (2. Dezember 2020) einem 68-jährigen Langenfelder durch falsche Gewinnversprechen einen finanziellen Schaden in Höhe von rund Tausend Euro zugefügt. Die Polizei hat Ermittlungen aufgenommen und nimmt den Vorfall zum Anlass, um noch einmal eindringlich vor der Masche der Trickbetrüger zu warnen.
Das war passiert:
Am Mittwoch rief ein Mann bei dem 68-jährigen Langenfelder an. Der Anrufer gab dem Senior gegenüber an, er habe bei einem Gewinnspiel einen Geldpreis in Höhe von 97.000 Euro gewonnen. Um die gewonnene Geldsumme ausgezahlt zu bekommen, müsse er jedoch "Rubbellose" - so genannte "Google Play Gutscheinkarten" einlösen und die darauf hinterlegten Codes telefonisch an das vermeintliche Gewinnspielunternehmen übermitteln.
Daraufhin ging der Mann in einen örtlichen Supermarkt und kaufte zwei Code-Karten im Wert von je 500 Euro. Anschließend meldete sich der Anrufer erneut und der Langenfelder gab die von ihm freigerubbelten Codes durch. Als der 68-Jährige wenig später einer Bekannten von seinem vermeintlichen Gewinn erzählte und auch angab, dass er dazu am Telefon Codes durchgegeben hatte, flog der Schwindel auf und der Vorfall wurde zur Anzeige gebracht.
Die Kreispolizeibehörde Mettmann nimmt diesen aktuellen Fall zum Anlass, um eindringlich vor so genannten "Gewinnversprechen" am Telefon oder über das Internet zu warnen! Die Betrüger gaukeln ihren Opfern - meist Seniorinnen oder Senioren - vor, sie haben bei einem Preisausschreiben gewonnen. Um das gewonnene Geld überweisen zu können, müsste man nur eine "Gegenleistung" bzw. eine "Bearbeitungsgebühr" - meist einige Tausend Euro Bargeld - an eine Bankverbindung überweisen. So wisse das Unternehmen, welches den Gewinn ausschüttet, wohin das gewonnene Geld transferiert werden müsse.
Die Polizei stellt klar: Wenn Sie einen solchen Anruf erhalten - legen Sie einfach auf! Auflegen ist nicht unhöflich! Geben Sie am Telefon niemals Informationen über Ihre Vermögensverhältnisse preis und geben Sie unter keinen Umständen Bankdaten oder Gutscheincodes an Dritte weiter.
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