BAG und Polizei ziehen manipulierten LKW aus dem Verkehr in Bad Nauheim

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Manipulierten LKW aus dem Verkehr gezogen

Bad Nauheim: Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ist u.a. zuständig für den Schwerverkehr in Deutschland. Es kümmert sich deshalb, so wie die Länderpolizeien, auch um die Einhaltung von Vorschriften wie z.B. der LKW-Maut. Am Mittwoch den 18.11. kontrollierte das BAG einen LKW in der Wetterau. Das Fahrzeug war den Bundeskontrolleuren durch seine optische Erscheinung aufgefallen, weshalb sie es "In der Hub" einer genaueren Kontrolle unterzogen. Unterstützung erhielten die Mitarbeiter der BAG von der Polizeistation in Friedberg als auch von der Autobahnstation Mittelhessen in Butzbach. Die Scania-Zugmaschine fiel bereits wegen ihrer vielen Zusatzscheinwerfer und dem großen "Kuhfänger" an der Front auf. Man sah sofort, dass sich hier jemand Mühe bei der Ausgestaltung seines Trucks gegeben hatte. Aber Aussehen ist ja bekanntlich Geschmacksache. Die Kontrolleure interessierten sich eher für die vorschriftsmäßige Ausstattung des Fahrzeugs. Deshalb nahmen sie das Styling genauer unter die Lupe. Während der Auflieger, ein Muldenkipper keinen Grund zur Beanstandung gab, hatten die Polizisten an der Zugmaschine einiges auszusetzen. Anstelle des Originallenkrades befand sich dort ein Lenkrad im Retrolook. Auch der Fahrersitz wurde ersetzt. Weder für das Steuerrad noch für den Sitz gab es eine Betriebserlaubnis. Sah schick aus, war aber nicht zulässig. Mit einem Schalter konnte die Auspuffanlage geändert werden, was sich auf Abgasreinigung und erheblich auf die Lautstärke auswirkte. Die montierten Reifen waren auf den Fahrtenschreiber nicht kalibriert. Sie waren größer als erlaubt, was dazu führt, dass Wegstrecken und Geschwindigkeiten nicht mehr korrekt aufgezeichnet werden. So kann das Fahrzeug schneller als zulässig bewegt werden. Bei einer Kontrolle sind diese Geschwindigkeitsverstöße anhand des im Fahrzeugs verbauten Kontrollgeräts letztlich nicht mehr feststellbar. Aufgrund umfangreichen Mängelliste und in Absprache mit der Staatsanwaltschaft stellte man die Zugmaschine sicher und veranlasste eine Begutachtung durch einen Sachverständigen. Der Auflieger ohne Mängel wurde freigegeben. Die Begutachtung ergab u.a., dass der Geschwindigkeitsbegrenzer des Fahrzeugs manipuliert wurde. So konnte der Truck statt der vorgeschriebenen 80 km/h bis zu 20 Stundenkilometer schneller fahren. Dies ist nur mit einigem technischen Aufwand zu realisieren, denn es wird illegal in die fahrzeugeigene Software eingegriffen. Darüber hinaus kam beim genauen Blick auf das Fahrzeug zu Tage, dass am Mautgerät in der Fahrerkabine ein Schalter verbaut war, der die Stromzufuhr unterbrechen konnte. Damit umging man offenbar die Registrierung an Mautbrücken und prellte den Staat letztlich um fällige Gebühren. Aufgrund der technischen Veränderungen am Fahrzeug erlöschte die Betriebserlaubnis für die Zugmaschine endgültig. Sie wurde stillgelegt bis alle Mängel behoben sind. Dazu sind erhebliche Rückbaumaßnahmen erforderlich um den regelgetreuen Zustand widerherzustellen. Solange fährt das Fahrzeug keinen Meter weiter. Sind die Mängel behoben, wird die Zulassungsstelle dies nochmals überprüfen und dann über eine Freigabe des Fahrzeuges für den Verkehr entscheiden. Die Kosten hierfür hat der Halter des Sattelzuges zu tragen. Bußgelder für solche Verstöße legt die Bußgeldstelle fest. Im vorliegenden Fall ist mit einer Rechnung im mittleren vierstelligen Bereich zu rechnen. Wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen und beweiserheblicher Daten wird zudem ein Strafverfahren gegen den Fahrzeughalter eingeleitet. Zwischenzeitlich ist über eine Woche vergangen, in der das Fahrzeug nicht genutzt werden konnte. Der Ausfall dürfte die Spedition zusätzlich belasten. Der Vorfall zeigt, dass sich derartige Verstöße nicht lohnen.

Corina Weisbrod

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