Gerade jetzt greifen vielen Menschen auf die Möglichkeit zurück, ihre Geschenke für die Lieben online zu bestellen. Dies scheint in der individuellen Betrachtung günstiger und bequemer zu sein und spart möglicherweise in Corona-Zeiten den Weg in Einkaufszentren oder Fußgängerzonen. Das ruft bekanntlich auch Kriminelle auf den Plan. So gehen regelmäßig Anzeigen ein, weil z.B. ein Verkäufer auf einer online-Platfform die Ware nicht verschickt hat. Aber auch fakeshops sind häufig Gegenstand von Warenbetrugsanzeigen. So hatte eine Nettetalerin in einem aktuellen Fall im Internet bei einer Firma einen Wäschetrockner gekauft und das Geld überwiesen. Das Gerät erhielt sie jedoch nicht. Als sie dann bei der Firma anrief, war die Bestellung der Frau nicht bekannt. Das Konto, an das die Frau das Geld überwiesen hatte, gehörte ebenfalls nicht zur Firma. Die Kriminalpolizei ermittelt nun wegen Betruges. Im Jahre 2019 registrierte die Polizei von Januar bis Anfang Dezember etwa 190 Anzeigen unter dem Stichwort Warenbetrug, die im Zusammenhang mit einem fakeshop oder einer Auktions-Plattform standen. Aktuell liegt die Zahl bei etwa 160 Anzeigen. Doch wie erkennt man fakeshops? Hier einige Tipps: In der Adresszeile finden sich hinter den bekannten Namen Ungereimtheiten oder Änderungen wie z.B. von '.de' zu '...de.com'. Oder Kundenbewertungen innerhalb des Shops sind immer Lobeshymnen, externe Bewertungen zeichnen dagegen ein deutlich anderes Bild. Wer schon Geld überwiesen hat und dann erkennt, dass es sich um einen fakeshop handelte, sollte umgehend seine Bank auffordern, die Zahlung rückgängig zu machen. Wenige Stunden nach einer Online-Bestellung ist dies meist noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten wie dem Lastschriftverfahren kann die Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. Auch hierzu muss man sich an seine Bank wenden. Weitere Informationen und hilfreiche Links finden Sie unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-commerce/fake-shops/. /wg (1062)
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