Für einen Rumänen und einen Bulgaren hatten die Grenzkontrollen der Rosenheimer Bundespolizei erhebliche Konsequenzen. Während der eine um eine vierstellige Summe "erleichtert" wurde, musste der andere am Donnerstagmorgen (10. Dezember) den Weg ins Gefängnis einschlagen.
Der bulgarische Staatsangehörige war in einem Pkw auf der A93 in Richtung Rosenheim unterwegs. Bei der Überprüfung seiner Personalien fanden die Beamten mithilfe des Polizeicomputers heraus, dass der 46-Jährige von der Staatsanwaltschaft Osnabrück gesucht wurde. Laut Strafbefehl war er im Juni 2019 vom Amtsgericht Bad Iburg (Niedersachsen) wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt worden. Diese Summe hatte der Mann allerdings bisher nicht gezahlt. Auch bei seiner Festnahme konnte er den vierstelligen Geldbetrag nicht aufbringen. Mangels finanzieller Möglichkeiten blieb ihm nichts Anderes übrig, als eine 40-tägige Ersatzhaft in der Justizvollzugsanstalt in Traunstein anzutreten.
Am Grenzübergang bei Oberaudorf überprüften Bundespolizisten die Insassen eines in Österreich zugelassenen Wagens. Der rumänische Fahrzeugführer konnte sich zwar ordnungsgemäß ausweisen, aber die Beamten stießen bei ihrer Recherche auf einen Strafbefehl. Das Amtsgericht Passau hatte den 28-Jährigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Die Geldstrafe in Höhe von rund 1.300 Euro, inklusive Kosten, hatte der Mann, der in Wien gemeldet ist, allerdings bisher nicht gezahlt. Ersatzweise sah das Gericht 35 Tage Freiheitsstrafe vor. Mit der Aussicht Weihnachten hinter Gittern verbringen zu müssen, entrichtete der Rumäne den geforderten vierstelligen Betrag. Somit blieb ihm der Gang ins Gefängnis erspart. Anschließend durfte er seine Reise fortsetzen.
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