BPOL NRW: Gefälschtes Attest führt zu einer Vielzahl an Betrugsdelikten

Im Duisburger Hauptbahnhof wurden am Samstagmorgen (12. Dezember) um 10.30 Uhr zwei Reisende (22, 23) mit gefälschten Attesten für die Befreiung der Maskenpflicht festgestellt. Aufgrund dieser Kontrolle konnten weitere Betrugsdelikte aufgedeckt werden.

Die Beamten der Bundespolizei kontrollierten die deutschen Männer, wohnhaft in Bremen und Schwerin, weil sie ohne Mund-Nasen-Schutz den Duisburger Hauptbahnhof passierten. Bei Ansprache der Polizisten zeigten sie ein Attest zur Befreiung vor. Die Echtheit des Dokumentes wurde nach erster Prüfung seitens der Beamten angezweifelt.

Die Bundespolizisten nahmen das Duo mit auf die Wache, um den Sachverhalt aufzuklären. Recherchen ergaben, dass es den ausstellenden Arzt nicht gab und das Attest gefälscht war. Der 23-Jährige aus Schwerin teilte mit, dass er sein Attest von seinem Begleiter, dem 22-Jährigen bekommen habe. Bei der Durchsuchung des 22-jährigen Bremers kam ein gefälschter Personalausweis, gefälschte Bahnfahrkarten sowie diverse Bankkarten mit unterschiedlichen Personalien zum Vorschein.

Neben falschen Identitäten, eröffnete sich zudem der dringende Tatverdacht der gewerbsmäßigen Urkundenfälschungen. Weiteres Beweismaterial wurde im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung in Bremen beschlagnahmt. Nun wird wegen der gewerbs- und bandenmäßigen Urkundenfälschung, dem Missbrauch von Titeln, der mittelbaren Falschbeurkundung, der Fälschung von Gesundheitszeugnissen und dem Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse gegen den 22-Jährigen ermittelt. Wegen des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse wurde ebenfalls gegen den Schweriner ein Strafverfahren eingeleitet. Beide Tatverdächtigen wurden auf freiem Fuß belassen.

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