Freitagabend (11. Dezember) verzeichnete die Bundespolizeiinspektion Köln in Hennef einen Zugriffserfolg. In enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG wurden drei junge Graffitisprayer (21, 22, 22) auf frischer Tat beobachtet und durch die Beamten gestellt und vorläufig festgenommen werden.
Gegen 22 Uhr informierten aufmerksame Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG die Bundespolizei über mehrere Personen am Haltepunkt Blankenberg, die sich vermeintlich auf das Besprühen eines Zuges vorbereiteten. Mit Sturmmasken bekleidet und gut positionierter Kamera, schienen sie auf die richtige Bahn zu warten. Nachdem die S 12 aus Eitorf kommend am Haltepunkt anhielt, bewegten sich die Personen auf den Zug zu und begannen mit dem Aufbringen der Farbe. Sofort leiteten die verstärkten Einsatzkräfte vor Ort den Zugriff ein. Ein männlicher Tatverdächtiger wurde direkt am Treppenabgang zum Bahnsteig aufgegriffen. Als die aktiven Sprayer auf die Bundespolizisten aufmerksam wurden, ließen sie die Farbdosen fallen und flüchteten über die Gleise. Nach kurzer Verfolgung stellten die Einsatzkräfte zwei junge Männer und nahmen auch sie vorläufig fest. Bei den beiden Kölnern fanden sie Sprühköpfe, Einweghandschuhe und einen handgeschriebenen Zettel mit unterschiedlichen Zugverbindungen. Da auch die Kleidung der Beiden und die mitgeführten Sturmhauben und Mützen mit Farbanhaftungen versehen waren, wurden alle Gegenstände als Beweismittel sichergestellt. Im Nahbereich des Tatortes entdeckten die Bundespolizisten zusätzlich eine Digitalkamera, ein Smartphone, mehrere Spraydosen (silber, hellgelb, rot, weiß, gelb) und Handtücher. Obwohl die Einsatzkräfte das Besprühen umgehend stoppten, konnte eine Fläche von ungefähr 12qm besprüht und damit verunstaltet werden. Die Schadenshöhe muss noch durch einen Fachdienst der Deutschen Bahn AG ermittelt werden. Gegen die drei jungen Männer fertigten die Beamten nicht nur eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung, sondern ebenfalls eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung. Da die drei jungen Kölner in einem Fahrzeug nach Hennef fuhren und aus mehr als zwei Haushalten stammen, müssen sie wohl zusätzlich zu einem Strafverfahren mit einem Bußgeld rechnen.
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