Ein großes Risiko für sich und andere haben zwei Autofahrer in Bocholt auf sich genommen - und sich durch ihr Verhalten eine Strafanzeige eingehandelt: Die beiden Männer steuerten jeweils ein Auto im öffentlichen Verkehrsraum, für das keine Haftpflichtversicherung bestand.
In der Nacht zum Mittwoch hatten Polizeibeamte einen 39-Jährigen kontrolliert, als er die Ebertstraße befuhr. Beim Überprüfen der Daten stellte sich heraus, dass die zuvor bestehende Haftpflichtversicherung für seinen Wagen erloschen war.
Ganz ohne Kennzeichen am Wagen fuhr am Dienstag ein 50-Jähriger auf einem öffentlichen Parkplatz herum - als Probefahrt. Doch auch dieser Umstand bewahrte den Betroffenen nicht vor einer Strafanzeige. Eine solche erging auch an den Besitzer des Fahrzeugs.
Wer so handelt, nimmt schwerwiegende Folgen in Kauf. Denn wenn ein Verkehrsunfall passiert, können schnell sehr hohe Kosten entstehen - für Sach- und erst recht für Personenschäden. Ohne eine gültige Haftpflichtversicherung kommen hohe Regressforderungen auf den Fahrer beziehungsweise Halter des Unfallverursachers zu.
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