Am gestrigen Dienstag (15.12.2020) stellten Beamte vom Polizeirevier Barth bei einer Verkehrskontrolle ein gefälschtes Dokument fest.
Gegen 12:00 Uhr kontrollierten sie in der Stralsunder Straße in Schmedshagen einen VW Transporter, dessen Fahrzeugführer den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt hatte. Der 39-jährige deutsche Mann aus der Gemeinde Niepars zeigte den Beamten ein Dokument vor, aus dem hervorging, dass er von der Pflicht, den Sicherheitsgurt anzulegen, entbunden ist. Den Beamten kamen Zweifel an der Echtheit des Dokuments, sodass sie entsprechende Nachforschungen anstellten. Dabei erhärtete sich der Verdacht, dass es sich um eine Fälschung handeln könnte. Die Beamten stellten das Dokument sicher und leiteten gegen den 39-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ein.
Seit dem 01.01.1976 gibt es in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes während der Fahrt. Diese ist in Paragraph 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Hier werden auch einige Ausnahmen, wie zum Beispiel das Fahren mit Schrittgeschwindigkeit auf Parkplätzen, benannt. Außerdem können Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen bei der Straßenverkehrsbehörde einen schriftlichen Antrag zur Befreiung von der Gurtpflicht stellen. Dem Antrag ist eine ärztliche Bescheinigung beizufügen, aus der hervorgeht, dass die Gurtpflicht die Gesundheut in großem Maße beeinträchtigen würde. Eine Gurtbefreiung kann zeitlich begrenzt ausgestellt werden oder auch unbefristet, wenn es sich um einen nicht besserungsfähigen Dauerzustand handelt. Darüber hinaus sind Menschen mit einer Körpergröße von weniger als 150 Zentimetern von der Gurtanlegepflicht befreit.
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