BPOL NRW: Bahnmitarbeiter angegriffen – Bundespolizisten beleidigt – Bodycam zeichnet Verhalten des Tatverdächtigen auf

Ein alkoholisierter 17-Jähriger soll im Essener Hauptbahnhof gestern Abend (19. Dezember) zwei Bahnmitarbeiter angegriffen und verletzt haben. Einsatzkräfte der Bundespolizei soll er später beleidigt und bedroht haben. Eine Bodycam zeichnete sein Verhalten auf.

Gegen 21 Uhr soll sich der Heranwachsende aus Haltern am See in die Tür des RE 2 gestellt haben, um so die Abfahrt des Zuges zu verzögern. Nach eigenen Angaben wollte er so die Mitfahrt von weiteren Personen ermöglichen, welche es nicht pünktlich zum Bahnsteig geschafft hatten.

Daraufhin forderten Bahnmitarbeiter den Mann auf, die Tür freizugeben. Nach Angaben der Zeugen weigerte sich der 17-Jährige, woraufhin er von der Mitfahrt ausgeschlossen werden sollte. Auch hiergegen weigerte sich der Halterner woraufhin ihn Mitarbeiter der Bahnsicherheit aus dem Zug führen wollten.

Dagegen soll er sich erst durch Beleidigungen und anschließend durch Faustschläge und Tritte gewehrt haben, woraufhin die Bundespolizei informiert wurde. Einsatzkräfte versuchten den Sachverhalt vor Ort zu klärten. Die beiden Sicherheitsdienstmitarbeiter sollen durch die Schläge und Tritte leicht verletzt worden sein.

Da sich der 17-Jährige gegenüber den Bundespolizisten hochaggressiv zeigte und zu diesen immer wieder seinen Abstand verringerte, wurde er zur Wache gebracht. Zuvor wurde eine Bodycam eingeschaltet, welche das Verhalten des Heranwachsenden aufzeichnete. Während er zur Wache geführt wurde, leistete er mehrfach Widerstand gegen die Maßnahmen der Einsatzkräfte.

In der Wache wurden die anwesenden Bundespolizisten durch den 17-Jährigen mehrfach beleidigt und bedroht. Ein Atemalkoholtest ergab, dass er mit 1,6 Promille nicht unerheblich alkoholisiert war. Der erziehungsberechtigte Vater des 17-Jährigen holte seinen Sohn später ab.

Gegen den Tatverdächtigen leitete die Bundespolizei ein Strafverfahren wegen Beleidigung, Hausfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein. Zudem wurde ein Bußgeldverfahren wegen einer Betriebsstörenden Handlung gegen ihn eingeleitete.

Der RE 2 erhielt durch das Verhalten des 17-Jährigen eine Verspätung von 20 Minuten. *ST

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