Durch eine Anzeige wegen Gefährlicher Körperverletzung gelangte die Polizei Coesfeld in Kenntnis von einer verbotenen Party in Lüdinghausen-Seppenrade. Dort sollen ca. 10 Personen aus mehreren Haushalten ohne Einhaltung der Coronaregeln gefeiert haben. Im Verlauf der Feier kam es zu einer gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil eines 37-jährigen Lüdinghausers. Drei bis vier Personen schlugen und traten auf ihn ein. Jetzt erwartet die Streithähne eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung. Weiterhin alle Feiernde der Party, die von der Polizei bereits ermittelt wurden bzw. ermittelt werden, eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung. Die derzeitige CoronaSchVO verbietet im §2 Partys und vergleichbare Feiern.
Rückfragen bitte an:
Polizei Coesfeld
Pressestelle
Telefon: 02541-14-290 bis -292
Fax: 02541-14-195
http://coesfeld.polizei.nrw