Am Morgen des 21.12.2020 wurde im Reisegepäck einer 25-jährigen rumänischen Staatsangehörigen ein Springmesser festgestellt.
Bei der Auswertung des Röntgenbildes im Rahmen der Reisegepäckkontrolle am Flughafen Hamburg fiel dem Luftsicherheitsassistenten in einem Koffer ein verdächtiger Gegenstand auf. Daraufhin wurden die Beamten der Bundespolizei hinzugerufen. Gemeinsam mit der Besitzerin wurde der Inhalt ihres Reisegepäcks überprüft. In der inneren Seitentasche des Koffers wurde daraufhin ein Springmesser festgestellt. Dies ist nach dem Waffengesetz ein verbotener Gegenstand und wurde durch die Beamten sichergestellt. Nach Anzeigenerstattung konnte die Rumänin ihre Reise nach Bukarest fortsetzen
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