Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – Durchführung einer Versammlung untersagt

Die Polizei Berlin hat heute dem Anmelder einer für den 30. Dezember 2020 angemeldeten Versammlung ein Verbot der Durchführung eröffnet. Die Kundgebung sollte ursprünglich mit 22.500 Teilnehmenden in der Straße des 17. Juni stattfinden. Eine sorgfältige Prüfung der Versammlungsbehörde hat ergeben, dass die Durchführung der Versammlung – insbesondere in der aktuell vorherrschenden Pandemiesituation – zu einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führt. Die öffentliche Sicherheit umfasst den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre und Eigentum des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und die staatlichen Einrichtungen und Veranstaltungen. Unter dem Begriff der öffentlichen Ordnung versteht man die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach der herrschenden sozialen und ethischen Anschauung als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens anzusehen ist (BVerfGE 69, 315, 352). Die Versammlung wurde deshalb nach § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz verboten.