Die Menschen im Kreis Minden-Lübbecke halten sich nach Einschätzung der Polizei auch weiterhin im überwiegenden Teil an die geltenden Ausgangsbeschränkungen. Nachdem bereits die ersten beiden Nächte ohne große Auffälligkeiten verliefen (wir berichteten), bot sich den Beamten in den folgenden Nächten des zweiten Weihnachtstages und des Sonntags jeweils von Mitternacht bis 4 Uhr ein ähnlich ruhiges Bild auf den Straßen im Mühlenkreis. Dass es dennoch vereinzelt zu Verstößen kam, überraschte die Einsatzkräfte aber nicht.
So wurden in der Nacht zum zweiten Weihnachtstag kreisweit gut ein Dutzend Ordnungswidrigkeiten festgestellt und geahndet. In Porta Westfalica-Barkhausen stoppten die Beamten ein mit vier Personen besetztes Fahrzeug. Die Insassen trugen keinerlei Munden-Nasen-Schutz und verstießen zugleich gegen die Ausgangsbeschränkungen. Zudem registrierten die Polizisten in Minden und Lübbecke jeweils drei Verstöße gegen die Ausgangsregelungen.
Weiterhin fiel in Minden gegen 3.15 Uhr ein 22-jähriger Autofahrer aus Hannover negativ auf. Bei der Kontrolle seines Mercedes auf dem Klausenwall stellten die Beamten fest, dass an dem Pkw Kennzeichen angebracht waren, die zu einem VW gehörten. Der 22-Jährige gab dazu an, dass die Kennzeichen ihm gehören würden und er diese verbotswidrig an dem Mercedes angebracht habe. Da er zudem auf dem Weg zu einem Fast-Food-Restaurant war, kommt auf den Mann neben einem Ermittlungsverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs auch noch eine Owi-Anzeige wegen der Missachtung der Ausgangsbeschränkung zu.
In Lübbecke fiel in der Nacht zu Sonntag, 27. Dezember, einer Streifenwagenbesatzung um kurz vor 2 Uhr auf der Berliner Straße (B 239) in Höhe der Bergertorstraße ebenfalls ein Mercedes auf. Dessen 23-jähriger Fahrer aus Rahden musste sich anschließend einer Blutentnahme unterziehen. Bei dem Mann besteht der Verdacht auf Drogeneinfluss am Steuer. Zudem verstießen er sowie sein 32-jähriger Beifahrer aus Lübbecke gegen die nächtlichen Beschränkungen.
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