BPOL NRW: Haftstrafen an den Weihnachtstagen umgangen – Bundespolizei zieht 10.470,- Euro ein

Am ersten Weihnachtstag wurde bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Dubai ein 40-Jähriger festgestellt, der zur Festnahme ausgeschrieben war.

Die Bundespolizei stellte bei dem niederländischen Staatsangehörigen einen Haftbefehl zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu) fest. Das Amtsgericht Kempten hatte den Mann im August 2019 rechtskräftig wegen Kennzeichenmissbrauchs zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verurteilt. Jedoch zahlte der 40-Jährige aus Elsloo die Geldstrafe bisher nicht, weshalb die Staatsanwaltschaft ihn zur Festnahme ausgeschrieben hatte. Am Flughafen Düsseldorf beglich er die 9.070,- Euro bei der Bundespolizei und konnte somit seinen Flug in die Vereinigten Arabischen Emirate antreten.

Am zweiten Feiertag wurde ein Deutscher bei der Ausreise in die Türkei festgestellt, welchen die Staatsanwaltschaft Aachen wegen Betruges zur Festnahme ausgeschrieben hatte.

Der 53-Jährige mit nigerianischen Wurzeln wurde bereits im März 2016 rechtskräftig durch das Amtsgericht Geilenkirchen zu einer Gesamtgeldstrafe von 140 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte aus Hückelhoven konnte die verhängte Ersatzfreiheitsstrafe jedoch umgehen, indem er die Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.400,- Euro bei der Bundespolizei leistete. Anschließend konnte der 53-Jährige seine Reise fortsetzen.

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