Bundespolizeidirektion München: Gefängnisstrafe nach banden- und gewerbsmäßigen Einschleusen von Ausländern Staatsanwaltschaft und Bundespolizei weisen organisierte Schleusungsfahrten nach

Das Amtsgericht Hof hat einen syrischen Staatsangehörigen wegen mehrfacher gewerbs- und bandenmäßiger Einschleusung zu drei Jahren und sechs Monaten Haftstrafe verurteilt. Weiter wurde hinsichtlich des erhaltenen Schleuserlohns die Einziehung von Wertersatz über rund 7.000 EUR angeordnet.

Vorausgegangen waren umfangreiche Ermittlungen durch den Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Selb und der Staatsanwaltschaft Hof, nachdem der Asylbewerber im Februar auf der BAB 72 bei Töpen in eine Kontrolle geraten war. In dem von ihm angemieteten Fahrzeug befanden sich seine Freundin und vier syrische Migranten ohne erforderliche Ausweispapiere. Nach der Sachbearbeitung durften der 34-Jährige und seine 18-jährige Freundin die Dienststelle verlassen. Die weiteren Ermittlungen ergaben jedoch, dass das Paar nicht zum ersten Mal Migranten eingeschleust hatte. Schließlich lagen Hinweise auf weit über ein Dutzend Schleusungsfahrten vor. Durch die Auswertung der benutzten Mietfahrzeuge geriet ein weiterer irakischer Tatverdächtiger ins Visier der Ermittler. Der 25-Jährige ist wie seine Bekannten im gleichen thüringischen Ort gemeldet und ihm wurden zwei Schleusungsfahrten nachgewiesen. Die Aufnahme der Geschleusten erfolgte immer in Wien, wo weitere Beteiligte und auch Organisatoren der Schleusungen saßen. Von diesen Organisatoren wurde pro Fahrt 1.400 Euro bezahlt. Den Gewinn schmälerten jedoch die Fahrkünste der Schleuser. Neben der Bezahlung von straßenverkehrsrechtlichen Verstößen behielt die Mietwagenfirma auf Grund ramponierter Fahrzeuge regelmäßig die Kaution ein.

Auf Grund der Bandenstruktur und der Gewerbsmäßigkeit ordnete der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Hof die Durchsuchung der Wohnungen in Thüringen an und erließ Haftbefehl gegen die beiden Männer.

Bei der in der in der 51. Kalenderwoche angesetzten dreitägigen Verhandlung verurteilte das Amtsgericht neben den Hauptverdächtigen auch seine beiden Komplizen zu Bewährungsstrafen und zu gemeinnütziger Arbeit.

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