Bark – Trunkenheitsfahrt im Rahmen der Ableitung festgestellt

Im Rahmen der Verkehrsableitung aufgrund des schweren Verkehrsunfalls auf der B 206 stellten Polizeibeamte gestern eine Trunkenheitsfahrt fest.

Näheres zu dem eigentlichen Verkehrsunfall ist der Medieninformation vom 28.12.2020 unter folgendem Link zu entnehmen:

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/19027/4800559

Aufgrund der durch den Unfall bedingten Vollsperrung leiteten Polizeibeamte des Polizeireviers Bad Segeberg den Verkehr unter anderem auf die Segeberger Straße in Richtung Bark/Todesfelde ab.

Aus Wittenborn kommend näherte sich um 14:07 Uhr ein Audi mit augenscheinlich überhöhter Geschwindigkeit der Absperrung über die Bundesstraße.

Nach Einschätzung des vor Ort befindlichen Beamten schien der Fahrer die Absperrung in Form eines Streifenwagens mit Blaulicht und Verkehrsleitkegeln deutlich zu spät zu erkennen und bremste derart stark ab, dass die Reifen blockierten und sich der Pkw daraufhin aufschaukelte.

Dennoch gelang es dem Fahrer nach links auf die Landesstraße 78 (Segeberger Straße) abzubiegen. Allerdings überrollte er den Rand der dortigen Verkehrsinsel und verfehlte nur knapp ein Verkehrszeichen.

Der Sperrposten informierte eine in der Nähe befindliche Zivilstreife des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers Bad Segeberg, die das Fahrzeug kurz darauf stoppte.

Den Führerschein konnte der 38-jährige Fahrer aus dem Kreis Segeberg nicht vorlegen, da ihm dieser bereits entzogen worden war.

Ein bei ihm durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,8 Promille.

Entsprechend nahmen ihn die Polizisten mit auf das Polizeirevier und ordneten die Entnahme einer Blutprobe an, die durch einen Arzt entnommen wurde.

Weiterhin stellten die Beamten die Fahrzeugschlüssel sicher und schrieben eine Strafanzeige.

Dem 38-Jährigen droht ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

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Lars Brockmann
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