Die Polizei erhöht in der Silvesternacht die Einsatzstärken auf den zehn Polizeiwachen im Kreisgebiet. Polizeibeamtinnen und -beamte werden in der Nacht verstärkt präsent sein. Anlasslose Kontrollen in Privaträumen werden nicht durchgeführt. Gleichwohl wird gemeldeten Verstößen sowohl im privaten, als auch im öffentlichen Raum, konsequent nachgegangen.
Der Verkauf von Feuerwerk ist verboten. Das Abbrennen privaten Feuerwerks, z.B. aus Restbeständen vom Vorjahr, ist jedoch erlaubt. Die Polizei appelliert trotzdem dringend, dieses Jahr darauf zu verzichten.
Die Stadt Iserlohn hat zusätzlich Verbotszonen im Bereich des Seilersee sowie des Danzturms erlassen: https://www.iserlohn.de/aktuelles/pressemitteilungen-der-stadt/einzelansicht/20362-silvester-feuerwerkskoerper-und-andere-pyrotechnik-an-bestimmten-orten-verboten
Weitere kommunale Verbotszonen sind der Polizei bislang nicht bekannt geworden.
Partys, Feiern und Ansammlungen sind weiterhin verboten. Bei Treffen gilt nach wie vor die Obergrenze von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten (zuzüglich Kindern bis 14 Jahren).
Die Polizei des Märkischen Kreises wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten und sicheren Jahreswechsel.
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