Wie mit Meldung 11 vom 03.01.2021 berichtet, fanden am Sonntag, 03.01.2021 im Stadtgebiet mehrere Versammlungen statt. Hierbei handelte es sich um zwei im Vorfeld von der Stadt Nürnberg genehmigte und zwei vor Ort bei der Polizei angemeldete Eilversammlungen / Spontanversammlungen.
Bereits im Vorfeld wurden insgesamt drei angemeldete Versammlungen im Hinblick auf InfektionsschutzmaxDF;nahmen durch die Stadt Nürnberg verboten. Dabei handelte es sich u.a. um eine Versammlung mit einer erwarteten Teilnehmerzahl im oberen vierstelligen Bereich. Nachdem ein Antragsteller gegen das Verbot im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes vorging, wurde das Verbot durch den BayVGH bestätigt. Diese verbotenen Versammlungen fanden nicht statt.
Die von der Stadt Nürnberg genehmigte Versammlung mit dem Titel "Coronaverordnung" fand in der Zeit von 17:00 - 18:00 Uhr am Hauptmarkt statt. Hierbei fanden sich in der Spitze bis zu 300 Teilnehmer aus dem bürgerlichen Milieu ein, wobei sich die Anzahl dieser Personen auf mehrere, durch polizeiliche Absperrmaßnahmen getrennte, Bereiche verteilte. Hierbei wurden die Demonstrationsteilnehmer explizit auf die bestehende Maskenpflicht hingewiesen.
Aufgrund einer polizeilichen Maßnahme gegen Personen aus der Querdenkerszene wurde in der Folge noch vor Ort eine Eilversammlung mit dem Titel "Gegen Willkür von Polizei und Staatsanwaltschaft" am Jakobsplatz angemeldet. Diese Versammlung wurde durch die Polizei mit Beschränkungen versehen, so wurde maximal eine Teilnehmeranzahl von 200 Personen zugelassen sowie eine Zeiteinschränkung von 60 Minuten vorgegeben. Auch an dieser Versammlung waren ca. 200 Teilnehmer zugegen, die weitestgehend aus der zuvor am Hauptmarkt stattgefundenen Versammlung stammten.
Um einen Aufzug dieser Personengruppe zum Jakobsplatz zu vermeiden, wurden diese Personen in Kleingruppen auf unterschiedlichen Wegen mit Polizeibegleitung zur Spontanversammlung am Jakobsplatz geleitet.
Ferner fanden an diesem Tag zwei Gegenveranstaltungen statt. So wurde am Sterntor/Grasersgasse in der Zeit von 11:45 Uhr bis 12:45 Uhr eine im Vorfeld durch die Stadt Nürnberg genehmigte Versammlung mit dem Thema "Solidarität statt Verschwörungsmythen" störungsfrei mit ca. 160 Teilnehmern abgehalten. Hinzu wurde bei der Polizei eine Eilversammlung als Gegendemonstration angezeigt, die ebenfalls am Hauptmarkt mit ca. 200 Teilnehmern durchgeführt wurde.
Bei allen Veranstaltungen wiesen die Polizeibeamten die Teilnehmer regelmäßig auf das Einhalten der Abstandsregeln und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes hin.
Im Rahmen des Versammlungsgeschehens wurden mehrere hundert Kontrollen durchgeführt. Die Polizei registrierte hierbei folgende Verstöße:
5 Anzeigen wegen Widerstand
5 Anzeigen wegen Urkundenfälschung (wegen des Verdachts von falschen bzw. gefälschten ärztlichen Attesten zur Befreiung der Tragepflicht eines Mund-Nase-Schutzes)
117 Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz
50 Platzverweise
Auch wenn nicht permanent die Abstands- und Maskenregeln bei den unterschiedlichen Versammlungen eingehalten wurden, rechtfertigte dies aufgrund des hohen Stellenwertes des Versammlungsrechtes nicht die Auflösung der Versammlung.
Das gesamte Einsatzgeschehen stand unter der Leitung der Polizeiinspektion Nürnberg-Süd.
Elke Schönwald/n
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