Kontrollen im grenznahen Raum zu Polen – Zusammenfassung der Ergebnisse vom 03.01.2021

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und den damit zusammenhängenden Maßnahmen zum Herunterfahren des öffentlichen Lebens führte die Polizeiinspektion Anklam am zurückliegenden Tag Kontrollen an den im Landkreis Vorpommern-Greifswald befindlichen Grenzübergängen zum Nachbarland Polen durch. Mit diesen Maßnahmen wurden die ein- und ausreisenden Personen nochmals im Hinblick auf die aktuellen Regelungen der Corona-Landesverordnung sowie der Quarantäneverordnung hingewiesen. Ausreisende mit Wohnsitz in M-V wurden auf die grundsätzliche Pflicht zur 10-tägigen Quarantäne bei Rückkehr sowie die unmittelbare Kontaktaufnahme mit dem für ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamt hingewiesen, sofern sie nicht unter die Ausnahmeregelungen der Quarantäneverordnung fielen. Bei Einreisenden wurde das Vorhandensein einer digitalen Einreiseanmeldung bzw. die Notwendigkeit einer Quarantäne geprüft. Insgesamt waren am heutigen Tag 8 Kräfte der Landespolizei an mehreren Kontrollstellen auf der Insel Usedom und im Bereich des Altkreises Uecker-Randow im Einsatz. Bei der Ausreise wurden die Insassen von insgesamt 8 Fahrzeugen auf die mögliche Quarantäne bei Rückkehr hingewiesen. 3 Fahrzeugführer verzichteten daraufhin auf den beabsichtigten Ausflug nach Polen und kehrten um. Bei der Einreise wurden 13 Fahrzeuge kontrolliert. Bei einem einreisenden Insassen wurden wegen bis dahin fehlender Einreiseanmeldung oder wegen offensichtlich erforderlicher Quarantäne die Personalien zur Weiterleitung an die zuständigen Gesundheitsämter festgestellt.

Im Auftrag


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