Seit dem vergangenen Frühjahr finden in der Stralsunder Altstadt die wöchentlichen Montagsspaziergänge der Initiative "Bürgerbewegung Stralsund" statt. Bis zuletzt am 14.12.2020 wurden die geplanten Versammlungen bei der Versammlungsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen regulär angemeldet. Für den 14.12.2020 untersagte die Versammlungsbehörde die Durchführung einer Versammlung, was durch die Teilnehmer im Nachgang insbesondere auf sozialen Netzwerken stark kritisiert wurde. Es kam zu öffentlichen Aufrufen, sich der Entscheidung zu widersetzen und weiterhin an den wöchentlichen Treffen festzuhalten. Auch am heutigen Abend trafen die eingesetzten Beamten des Polizeihauptrevieres Stralsund mit unterstützenden Kräften des Landesbereitschaftspolizeiamtes MV rund 45 Personen auf dem Alten Markt an. Unter dem Motto: "FÜR Aufklärung, Bürgerrechte, Demokratie, Souveränität GEGEN Corona-Wahnsinn, Zensur und Diktatur. Deutschland braucht eine neue Politik. Es ist Zeit für einen Wechsel" rief die "Bürgerbewegung MV-HST" auf sozialen Netzwerken öffentlich dazu auf, sich Montagabends auf dem Alten Markt zu treffen. Trotz dieses Aufrufs verneinten die vor Ort angetroffenen Personen gegenüber den Polizeibeamten, eine Versammlung anmelden oder abhalten zu wollen. Vielmehr beriefen sie sich darauf, lediglich einzeln spazieren zu gehen, was jedoch gegen den Ansammlungscharakter der Gruppe sprach. Diese Reaktion spiegelt sich unter anderem auch darin wider, dass vereinzelt Mitglieder der "Bürgerbewegung MV-HST" auf sozialen Netzwerken öffentlich erklärten, dass sie für die Regularien des Versammlungsrechts kein Verständnis haben. Um die jeweiligen von der Versammlungsbehörde erteilten Auflagen, insbesondere die Hygieneregelungen, zu umgehen, wurde erklärt, auf eine Anmeldung einer Versammlung unter freiem Himmel gänzlich zu verzichten. Bei der Beurteilung von möglichen geplanten Versammlungslagen arbeitet die Versammlungsbehörde eng mit der Polizei zusammen. Im Rahmen der Kooperationsgespräche werden die Interessen der Versammlungsanmelder in Einklang mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen gebracht, um eine Versammlung rechtskonform durchführen zu können. Unterbleibt eine Anmeldung, kann der Schutz der Versammlungsfreiheit nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Auch heute verneinte die anwesende Personengruppe, eine Versammlung durchzuführen. Insofern kam hier der Ausnahmetatbestand der Corona-Landesverordnung MV zur Durchführung von Versammlungen nicht zum tragen. Im Zusammenhang mit der Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus ist das Gebot der Stunde, seine Kontakte zu beschränken. Bürgerinnen und Bürger sind dazu angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren, um die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus im Land zu senken. Öffentliche Ansammlungen von Menschen, die sich geplant zu einer bestimmten Zeit an einen bestimmten Ort treffen, widersprechen diesem Gedanken. Insofern wurden die auf dem Alten Markt anwesenden Personen von den Polizeibeamten gezielt hinsichtlich der geltenden Regeln der Corona-Landesverordnung MV angesprochen und entsprechende Ordnungswidrigkeiten-verfahren eingeleitet. Denn neben den strengen Kontatkbeschränkungen gilt zudem das Verbot von öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen, Ansammlungen und Versammlungen. Ausnahmetatbestände zu dieser Regelung konnten für die rund 45-köpfige Personengruppe nicht begründet werden. Den Verantwortlichen wurde zudem ein Platzverweis erteilt. Polizeiinspektion Stralsund Öffentlichkeitsarbeit Stefanie Peter Telefon: 03831/245 204 E-Mail: pressestelle-pi.stralsund@polizei.mv-regierung.de Internet: http://www.polizei.mvnet.de Twitter: https://twitter.com/Polizei_HST Facebook: https://www.facebook.com/PolizeiStralsund
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