Polizeieinsatz am 04.01.2021 in der Stralsunder Innenstadt

Seit dem vergangenen Frühjahr finden in der Stralsunder Altstadt die 
wöchentlichen Montagsspaziergänge der Initiative "Bürgerbewegung 
Stralsund" statt. Bis zuletzt am 14.12.2020 wurden die geplanten 
Versammlungen bei der Versammlungsbehörde des Landkreises 
Vorpommern-Rügen regulär angemeldet. Für den 14.12.2020 untersagte 
die Versammlungsbehörde die Durchführung einer Versammlung, was durch
die Teilnehmer im Nachgang insbesondere auf sozialen Netzwerken stark
kritisiert wurde. Es kam zu öffentlichen Aufrufen, sich der 
Entscheidung zu widersetzen und weiterhin an den wöchentlichen 
Treffen festzuhalten. 

Auch am heutigen Abend trafen die eingesetzten Beamten des 
Polizeihauptrevieres Stralsund mit unterstützenden Kräften des 
Landesbereitschaftspolizeiamtes MV rund 45 Personen auf dem Alten 
Markt an. Unter dem Motto: "FÜR Aufklärung, Bürgerrechte, Demokratie,
Souveränität GEGEN Corona-Wahnsinn, Zensur und Diktatur. Deutschland 
braucht eine neue Politik. Es ist Zeit für einen Wechsel" rief die 
"Bürgerbewegung MV-HST" auf sozialen Netzwerken öffentlich dazu auf, 
sich Montagabends auf dem Alten Markt zu treffen. Trotz dieses 
Aufrufs verneinten die vor Ort angetroffenen Personen gegenüber den 
Polizeibeamten, eine Versammlung anmelden oder abhalten zu wollen. 
Vielmehr beriefen sie sich darauf, lediglich einzeln spazieren zu 
gehen, was jedoch gegen den Ansammlungscharakter der Gruppe sprach. 
Diese Reaktion spiegelt sich unter anderem auch darin wider, dass 
vereinzelt Mitglieder der "Bürgerbewegung MV-HST" auf sozialen 
Netzwerken öffentlich erklärten, dass sie für die Regularien des 
Versammlungsrechts kein Verständnis haben. Um die jeweiligen von der 
Versammlungsbehörde erteilten Auflagen, insbesondere die 
Hygieneregelungen, zu umgehen, wurde erklärt, auf eine Anmeldung 
einer Versammlung unter freiem Himmel gänzlich zu verzichten. 

Bei der Beurteilung von möglichen geplanten Versammlungslagen 
arbeitet die Versammlungsbehörde eng mit der Polizei zusammen. Im 
Rahmen der Kooperationsgespräche werden die Interessen der 
Versammlungsanmelder in Einklang mit den geltenden Gesetzen und 
Verordnungen gebracht, um eine Versammlung rechtskonform durchführen 
zu können. Unterbleibt eine Anmeldung, kann der Schutz der 
Versammlungsfreiheit nicht in jedem Fall gewährleistet werden.

Auch heute verneinte die anwesende Personengruppe, eine Versammlung 
durchzuführen. Insofern kam hier der Ausnahmetatbestand der 
Corona-Landesverordnung MV zur Durchführung von Versammlungen nicht 
zum tragen. 

Im Zusammenhang mit der Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus 
ist das Gebot der Stunde, seine Kontakte zu beschränken. Bürgerinnen 
und Bürger sind dazu angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen 
außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolut 
nötiges Minimum zu reduzieren, um die Zahl der Neuinfektionen mit dem
Coronavirus im Land zu senken. Öffentliche Ansammlungen von Menschen,
die sich geplant zu einer bestimmten Zeit an einen bestimmten Ort 
treffen, widersprechen diesem Gedanken. Insofern wurden die auf dem 
Alten Markt anwesenden Personen von den Polizeibeamten gezielt 
hinsichtlich der geltenden Regeln der Corona-Landesverordnung MV 
angesprochen und entsprechende Ordnungswidrigkeiten-verfahren 
eingeleitet. Denn neben den strengen Kontatkbeschränkungen gilt zudem
das Verbot von öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen, 
Ansammlungen und Versammlungen. Ausnahmetatbestände zu dieser 
Regelung konnten für die rund 45-köpfige Personengruppe nicht 
begründet werden. Den Verantwortlichen wurde zudem ein Platzverweis 
erteilt.


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