Bei der Kontrolle eines polnischen Pkw am Mittwochabend auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße zog dessen Beifahrer die Aufmerksamkeit der Bundespolizei auf sich. Als die Beamten die Personalien des rumänischen Bürgers kontrollierten, fanden sie den Namen des 31-Jährigen gleich mehrfach auf der Fahndungsliste. So hatte das Regierungspräsidium Kassel auf der Grundlage einer Beschlagnahmeanordnung die Durchsetzung eines Fahrverbotes bzw. die Einziehung des Führerscheins veranlasst. Der Mann erklärte zunächst, dass er den Schein schon abgegeben habe. Das Dokument kam allerdings wenig später in seinem Gepäck zum Vorschein. Anschließend wurde das Papier endgültig beschlagnahmt. Und wären nicht Bekannte des Rumänen mit 827,00 Euro zur Polizei nach Alsfeld gegangen, wäre aus seiner Weiterreise bei Görlitz sicher nichts geworden. Bei dem Geld handelt es sich um eine Geldstrafe bzw. um Verfahrenskosten, die nach einer Verurteilung wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort seit März 2019 offengeblieben waren. Der Vollstreckungshaftbefehl, der von der Staatsanwaltschaft Gießen in diesem Zusammenhang erlassen worden war, wurde inzwischen gelöscht.
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