Festnahme am Flughafen Hamburg: Untersuchungshaft für 44-jährigen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung

Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul konnten Bundespolizisten einen 44-jährigen Mann am Flughafen Hamburg festnehmen. Das Amtsgericht Hamburg-Harburg hatte gegen den Mann Untersuchungshaft wegen Körperverletzung angeordnet. Am Samstagmittag erschien bei der Bundespolizei am Flughafen Hamburg ein türkischer Staatsangehöriger zur grenzpolizeilichen Einreisekontrolle aus der Istanbul. Bei der Kontrolle der vorgelegten Reisedokumente landeten die Beamten beim Abgleich der Daten mit dem polizeilichen Fahndungssystem einen Treffer. Der Mann war zur Festnahme ausgeschrieben. Das Amtsgericht Hamburg-Harburg hatte gegen den 44-Jährigen im August 2020 Untersuchungshaft verhängt, da er ohne genügende Entschuldigung der Hauptverhandlung im August 2020 fernblieb. Der Mann ist verdächtig, bereits im Juni 2018 im Verlauf einer verbalen Auseinandersetzung aus kurzer Entfernung einen Schlüsselbund auf eine weitere Person geworfen zu haben. Die Person erlitt dadurch eine blutende Wunde und ein blaues Auge. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann in die Untersuchungshaftanstalt verbracht, damit er die nächste Verhandlung nicht verpasst.

Ebenfalls am Samstag wurde bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul durch die Bundespolizei ein 25-jähriger Gambier festgestellt, der zur Festnahme ausgeschrieben war. Die Staatsanwaltschaft Bremen fahndete seit Oktober 2020 nach diesem Mann, da er wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln zu 60 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe mit einer Tagessatzhöhe von jeweils 10,00 EUR verurteilt war. Der Mann hat sich der Strafvollstreckung entzogen und war unbekannten Aufenthalts. Der Mann konnte die geforderte Strafe in Höhe von 600 Euro zahlen und setzte seine Reise nach Istanbul fort.

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