BPOL NRW: Wegen Hinweis auf Maskenpflicht – Reisender bedroht Zugbegleiter mit dem Tod

Gestern Abend (11. Januar) wies ein Bahnmitarbeiter einen Reisenden auf die Maskenpflicht in Zügen hin. Dem kam der Essener wohl nicht nach. Als der Zugbegleiter erklärte sonst die Polizei hinzuzurufen, soll der Mann ihn mit dem Tode bedroht haben.

Gegen 21:00 Uhr soll ein 41-Jähriger die S9 nach Essen betreten haben. Hierbei habe er keine erforderliche Mund-Nasenbedeckung getragen. Schon beim Einstieg habe ein Bahnmitarbeiter den polizeilich bekannten Mann auf die Maskenpflicht hingewiesen.

Dieser reagierte nicht auf den Hinweis. Als ihm dann erklärt wurde, dass er andernfalls von der Weiterreise ausgeschlossen werde und die Bundespolizei hinzugezogen werde, soll sich der Reisende aufgebäumt und gedroht haben, dass wenn die Polizei hinzugezogen werde, er Tod sei.

Daraufhin habe sich der Bahnmitarbeiter zurückgezogen und die Bundepolizei im Hauptbahnhof Essen alarmiert.

Bei der Einfahrt in den Hauptbahnhof erwarteten die Beamten den aggressiven Mann bereits. Gegenüber den Einsatzkräften bestritt dieser die Tat.

Die Bundespolizei forderte anschließend das Material der Überwachungskameras aus dem Zug an und wird diese auswerten.

Die Beamten ermitteln nun wegen Bedrohung und des Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung. *BA

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