Die Polizei Hannover konnte am Freitag, 09.01.2021, gleich mehrere mutmaßliche Ladendiebe stellen und sie einem beschleunigten Verfahren zuführen. Die insgesamt sechs Männer hatten in verschiedenen Geschäften Waren eingesteckt ohne zu zahlen. Teilweise leisteten sie danach erhebliche Gegenwehr.
Einsatzkräfte des Polizeikommissariats Limmer rückten am Freitag zu einem Parkplatz vor einem Supermarkt an der Heisterbergallee in Hannover-Ahlem aus, weil es dort zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen kam. Vor Ort stellte sich heraus, dass zwei 27 und 35 Jahre alte mutmaßliche Ladendiebe von Mitarbeitern festgehalten wurden, die sich heftig dagegen wehrten. Die Männer, die zuvor mehrere Waren aus einem Supermarkt ohne zu zahlen mitgenommen hatten, schlugen um sich und versuchten, sich von einem Ladendetektiv und einem hinzugeeilten Zeugen loszureißen. Auch die Beamten wurden attackiert. Der 35-Jährige versuchte einen 20 Jahre alten Beamten zu treten. Ein Atemalkoholtest ergab 3,19 Promille. Sein Komplize warf mit Beleidigungen um sich. Gleich mehrere Ermittlungsverfahren wurden gegen die beiden Tatverdächtigen eingeleitet.
Ärger drohte auch einem 34-Jährigen. Dieser hatte gegen 12:40 Uhr in einem Geschäft an der Davenstedter Straße in Linden-Mitte eine Jacke aus dem Regal genommen, dafür aber nicht gezahlt. Der Mann wurde von einem Zeugen und einem Ladendetektiv angesprochen und festgehalten, bis die Polizei eintraf.
Um 12:45 Uhr folgte nach einem weiteren Ladendiebstahl der nächste Einsatz für die Polizei. In einem Supermarkt an der Gartenstraße im hannoverschen Stadtteil Ahlem hatten zuvor zwei 39 und 46 Jahre alte Männer Waren eingesteckt, diese an der Kasse jedoch nicht bezahlt. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem 39-Jährigen einen Wert von 2,92 Promille. Bei seinem Bekannten zeigte das Testgerät 0,44 Promille an.
Ein weiterer Ladendieb wurde nur 45 Minuten später im selben Geschäft entdeckt. Der 45 Jahre alte Tatverdächtige war ebenfalls betrunken. Der Atemalkoholtest ergab 2,92 Promille.
Alle sechs Männer wurden in beschleunigten Verfahren zu Freiheitsstrafen verurteilt. Das beschleunigte Verfahren dient der schnellen Abwicklung von Strafverfahren. Die Anwendung solcher Verfahren kommt nur bei einfach gelagerten Sachverhalten sowie erwartbaren Freiheitsstrafen von unter einem Jahr in Betracht. /ram, nzj
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