Ahlen. Mofaprüfbescheinigung reicht nicht für ein Kleinkraftrad aus

Am Samstag, 9.1.2021 kontrollierten Polizisten gegen 18.10 Uhr einen Kleinkraftradfahrer, der die Alte Beckumer Straße in Ahlen befuhr. Bei der Verkehrskontrolle händigte der 31-Jährigen den Beamten auf mehrmalige Nachfragen keinen erforderlichen Führerschein, sondern lediglich eine Mofaprüfbescheinigung aus. Da diese für das Führen eines Kleinkraftrads nicht ausreicht, leiteten die Einsatzkräfte ein Ermittlungsverfahren gegen den Ahlener ein.

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