Fahren ohne Fahrerlaubnis
(ma)
Am vergangenen Samstag ist auf dem Unterwallweg in Bückeburg ein 31jähriger Bückeburger als Fahrer eines Pkw BMW in eine Verkehrskontrolle geraten.
Der 31jährige konnte keinen Führerschein vorlegen und erklärte, dass sich das Dokument in der Wohnung seines Bruders in einem 150 km entfernten Ort befinden würde. Zudem wäre sein Bruder nicht zu Hause und einen Schlüssel für die Wohnung hätte er auch nicht.
Die skeptisch gewordenen Beamten überprüften die mündlich angegebenen Personalien des Autofahrers, was zu dem Ergebnis führte, dass falsche Personalien angegeben wurden, nämlich die seines Bruders. Dem Bückeburger konnte weiterhin nachgewiesen werden, dass er nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Gegen den 31jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen falscher Namensangabe eingeleitet.
Ein weiteres Strafverfahren richtet sich gegen den Fahrzeughalter, der die Nutzung seines Fahrzeuges duldete. Die Beamten stellten abschließend die Fahrzeugschlüssel des Pkw BMW sicher.
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