Landkreis Wesermarsch: Friseurarbeiten in Nordenham trotz Verbotes im Keller durchgeführt

Über einen anonymen Hinweis wurde die Polizei Nordenham auf den Inhaber eines Friseursalons in Nordenham aufmerksam gemacht, der entgegen der aktuellen Corona-Verordnung einem Kunden in einem Kellerraum eines Wohnhauses die Haare schneidet. Die Beamten der Polizei Nordenham fuhren daraufhin zur genannten Adresse, wo sich der Sachverhalt bestätigte. Die Männer trugen zudem keine Mund-Nasen-Bedeckung. Der Kellerraum war zweckmäßig mit dem nötigsten Friseurbedarf ausgestattet. Die Beamten leiteten Bußgeldverfahren gegen die Männer ein und wiesen sie auf die geltenden gesetzlichen Regelungen hin. Rückfragen bitte an: Lorena Lemke Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch Pressestelle Telefon: 04221-1559104 E-Mail: pressestelle@pi-del.polizei.niedersachsen.de Internet: www.polizei-delmenhorst.de