Grenzpolizeiliche Einreisekontrolle führt zur Inhaftierung

Flughafen Hannover: Am 17.01.2021 wurde ein 24-jähriger albanischer Staatsangehöriger bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul durch die Bundespolizei ermittelt und festgenommen. Der Betroffene tilgte nach Verurteilung wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis die Geldstrafe in Höhe von 1.200 EUR, ersatzweise 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, nur teilweise und entzog sich im weiteren Verlauf den weiteren Strafvollstreckungsmaßnahmen. Vor Ort konnte der von der Haft befreiende Betrag in Höhe von 784,-EUR (inklusive Kosten) jedoch nicht aufgebracht werden. Es erfolgte daher nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen eine Überstellung zur Justizvollzugsanstalt Hannover zum Antritt der 17- tägigen Restersatzfreiheitsstrafe. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover Frank Steigerwald Telefon: 0511 7281-1031 bzw.0175/903 1999 E-Mail: bpolifh.haj.Post.OEA@polizei.bund.de http://www.bundespolizei.de Twitter: https://twitter.com/bpol_nord