BPOL NRW: Unbekannter blendet Lokführer mit Laserpointer – Bundespolizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung
Ein bislang Unbekannter blendete gestern Abend (19. Januar) einen 25-jährigen Triebfahrzeugführer der im Auftrag der Deutschen Bahn die S6 steuerte.
Der 25-Jährige befuhr gestern Abend mit der S6 von Essen - Stadtwald nach Essen - Süd, als er durch einen Laserpointer geblendet wurde.
Ersten Ermittlungen zufolge, befand sich eine Person auf der Fußgängerbrücke der Sabinastraße, die vermutlich über eine Strecke von fast 1,5 km, den Lokführer blendete. Hierdurch erlitt der Bahnmitarbeiter eine Beeinträchtigung am Auge, die später durch einen Augenarzt untersucht werden musste.
Eine Streife der Bundespolizei konnte in dem Bereich der Sabinastraße keine Personen mehr antreffen. Es wurde ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.
Personen die Hinweise zu Tatverdächtigen geben können, werden gebeten sich mit der Bundespolizei unter der kostenfreien Servicenummer 0800 6 888 000 in Verbindung zu setzen. Die Tat ereignete sich am 29. Januar 2021, gegen 21:36 Uhr.
In diesem Zusammenhang gibt die Bundespolizei folgende Tipps zum Umgang mit Lasern:
Grundsätzlich gilt für den Umgang mit Laserpointern:
Der Strahl sollte niemals auf die Augen anderer Personen gerichtet werden. Benutzer sollten selbst nie absichtlich in den direkten Strahl schauen. Falls die Laserstrahlung ins Auge trifft, sollte man die Augen bewusst schließen und den Kopf aus dem Strahl bewegen. Die Strahlungsquelle darf nicht mit optischen Instrumenten wie Lupen betrachtet werden. Laserpointer sollten das GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) aufweisen. Nur Laser mit einer Leistung von maximal 1 mW gelten als sicher für die Augen. Laserpointer gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. *BA
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