Zwei Unfälle auf nordhessischen Autobahnen wegen Sommerreifen bei winterglatter Fahrbahn
Nordhessen / Südniedersachsen: Gleich zwei Mal mussten Streifen der Polizeiautobahnstation Baunatal am gestrigen Dienstag zu Unfällen ausrücken, bei denen Fahrzeuge mit Sommerreifen von winterglatten Fahrbahnen abgekommen waren. In beiden Fällen blieb es glücklicherweise bei Sachschäden. Die Fahrer der Autos erwartet nun jeweils ein Bußgeld von 120 Euro, da sie bei den winterlichen Wetterverhältnissen ohne die vorgeschriebenen Reifen fuhren und es zum Unfall kam.
Der erste Fall ereignete sich gegen 9:40 Uhr auf der A 44 bei Waldkappel im Werra-Meißner-Kreis. Ein 20-Jähriger aus Eschwege war mit einem Audi A 5 in Richtung Kassel unterwegs. Er hatte auf der schneeglatten Fahrbahn die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren, war nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und gegen eine Betonwand gekracht. An seinem Auto war dadurch ein Schaden von 10.000 Euro entstanden. Die Streife der Polizeiautobahnstation Baunatal stellte bei der Unfallaufnahme fest, dass der Audi nur auf der Vorderachse Winterreifen montiert hatte, auf der Hinterachse jedoch nicht. Der zweite Unfall ereignete sich dann gegen 12:20 Uhr auf der A 7 in Richtung Norden, kurz hinter der hessisch-niedersächsischen Landesgrenze. Dort war ein 43-Jähriger aus Neuss mit einem Opel Astra in Höhe des Parkplatzes Staufenberg beim Fahrstreifenwechsel ins Schleudern geraten und nach links von der Fahrbahn abgekommen. Im weiteren Verlauf war er mit seinem Wagen gegen die Schutzplanke in der Fahrbahnmitte gestoßen. Dadurch war ein Schaden an dem Opel und der Leitplanke von insgesamt ca. 5.000 Euro entstanden. Die zu diesem Unfall gerufene Streife der Autobahnpolizei musste auch hier die Bereifung des Wagens beanstanden: Der Opel war komplett mit Sommerreifen unterwegs, die Autobahn zur Unfallzeit jedoch winterglatt.
Matthias Mänz Pressesprecher Tel. 0561 - 910 1020
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle
Telefon: +49 561 910 1020 bis 23
Fax: +49 611 32766 1010
E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de
Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: +49 561-910-0
E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de