BPOLI MD: Nutzung einer total gefälschten griechischen Identitätskarte: Bundespolizei vollstreckt Untersuchungshaftbefehl gegen 33-jährigen Ausreisepflichtigen
Am Samstag, den 23. Januar 2021 kontrollierten Bundespolizisten während einer Zugstreife auf der Strecke Halle - Dessau gegen 14:50 Uhr in einem Regionalexpress einen 33-jährigen Reisenden. Der Mann wies sich mit einer Kopie einer griechischen Identitätskarte aus. Bei der sich anschließenden Kontrolle dieser Personaldaten im polizeilichen Informationssystem stellte sich heraus, dass der Mann seit dem 29. Dezember 2020 per Untersuchungshaftbefehl durch das Landgericht Ravensburg gesucht wurde. Ihm wird vorgeworfen eine total gefälschte Urkunde genutzt zu haben. Der Mann, der kein Grieche, sondern wie die weiteren polizeilichen Ermittlungen ergaben, ein georgischer Staatsbürger ist, wollte bereits 2018 in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen und meldete sich in dem zuständigen Bürgerbüro an. Hierfür legte er eine mit seinem Lichtbild versehene total gefälschte griechische Identitätskarte vor. Damit hat er sich der Urkundenfälschung strafbar gemacht. Da der Mann keinen Lebensmittelpunkt in Deutschland und auch keine sozialen Bindungen hat, erging der Haftbefehl. Die Bundespolizisten nahmen den Mann fest, stiegen am Haltepunkt Hohenturm mit dem Mann aus dem Zug und verlegten zurück zum Bundespolizeirevier nach Halle. Der Bereitschaftsrichter des Amtsgerichtes Halle wurde informiert und die Bundespolizisten führten den Gesuchten am gleichen Abend vor. Der Richter bestätigte den Untersuchungshaftbefehl und der Mann wurde um 21:30 Uhr in die Justizvollzugsanstalt Halle übergeben. Die weiteren Recherchen ergaben, dass sich der Mann bereits seit August 2020 unerlaubt in Deutschland aufhielt. Die zuständige Ausländerbehörde hatte diesbezüglich im Dezember 2020 eine Ausweisungsverfügung erlassen, derer er auch nicht nachgekommen ist. Somit erhält er eine weitere Strafanzeige wegen des unerlaubten Aufenthaltes in der Bunderepublik Deutschland. Die zuständige Ausländerbehörde wurde über den Verbleib des Mannes unterrichtet und kann nun weitere Maßnahmen einleiten.
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