Erbach: Neun Stunden Zwangspause für Lasterfahrer/1250 Euro Sicherheitsleistung fällig
Am Freitagnachmittag (22.01.) kontrollierte eine Funkstreife der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen auf der Bundesstraße 45 einen Kleinlaster. Das Fahrzeug aus Osteuropa wurde im internationalen Güterverkehr eingesetzt.
Weil kein digitaler Fahrtenschreiber im Fahrzeug verbaut war, musste der Fahrer in Deutschland seine Lenk- und Ruhezeiten handschriftlich dokumentieren. Dies tat er an diesem Tag nicht und auch für die erforderlichen 28 Tage zuvor führte er keinerlei Aufzeichnungen mit.
Anhand der Frachtdokumente konnte jedoch nachvollzogen werden, dass der Fahrer am Tag zuvor Fracht von Südhessen nach Italien beförderte. Knapp 24 Stunden später erfolgte die Polizeikontrolle im Odenwald. Der Fahrer legte somit knapp 1900 Kilometer in nicht ganz einem Tag zurück. Hier konnten somit keinesfalls die geltenden Lenk-und Ruhezeiten eingehalten worden sein. Dem Brummifahrer wurde von der Polizei die Weiterfahrt untersagt und eine Zwangsruhezeit von neun Stunden angeordnet.
Zur Sicherung des Bußgeldverfahrens hinterlegten der Fahrer und das Unternehmen insgesamt 1250 Euro an Ort und Stelle.
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