Tönisvorst – St. Tönis: Bilanz einer Geschwindigkeitskontrolle

Am vergangenen Samstag kontrollierten wir die Geschwindigkeit in St. Tönis im Bereich Unterweiden. Dort gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Zwischen 10.45 und 17.00 Uhr passierten fast 1800 Fahrzeuge in beiden Richtungen die Messstelle. Erfreulich ist, dass von diesen nur 135 Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer zu schnell unterwegs waren. Für 118 wird ein Verwarnungsgeld fällig werden. Ein Bußgeldverfahren wird in den übrigen 17 Fällen eingeleitet. Weniger erfreulich war die gemessene Geschwindigkeit in zwei besonderen Fällen: Ein 38 Jahre alter Fahrer war in seinem Mercedes mit 140 km/h, ein 30-Jähriger in einem Audi mit 143 km/h unterwegs. Beiden droht ein zweimonatiges Fahrverbot sowie 440 Euro Bußgeld. Überhöhte Geschwindigkeit kann bei Unfällen zu schwerwiegenden Folgen führen: Wenn ein Auto einen Fußgänger mit 65 Stundenkilometern trifft, sterben bei dem Zusammenprall acht von zehn Fußgängern. Bei 50 Stundenkilometern überleben acht von zehn. Deshalb: Fahren Sie immer mit der erlaubten Geschwindigkeit. Nehmen Sie Rücksicht und fahren Sie besonnen. /wg (76) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Viersen Pressestelle Wolfgang Goertz Telefon: 02162/377-1192 E-Mail: pressestelle.viersen@polizei.nrw.de