Corona-Kontrollen ergaben am Wochenende mehrere Verstöße

01.02.2021, PP Niederbayern Corona-Kontrollen ergaben am Wochenende mehrere Verstöße NIEDERBAYERN. Die Polizei Niederbayern hat auch am vergangenen Wochenende wieder die Einhaltung der geltenden Corona-Beschränkungen konsequent kontrolliert. Die Bevölkerung hielt sich vielfach an die Regularien. Trotzdem wurden wieder mehrere Verstöße festgestellt, darunter zwei größere Geburtstagsfeiern. Am vergangenen Wochenende (29.-31.01.2021) führten die Beamten der niederbayerischen Polizei insgesamt knapp 1.600 Kontrollen im Zusammenhang mit der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durch. Dabei wurde insgesamt in 201 Fällen ein Fehlverhalten geahndet. Die Regelungen zur Ausgangssperre sowie den Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Bereich stellten hierbei die Schwerpunkte bei den Verstößen dar. Als besonders auffällig sind zwei Familienfeiern zu nennen, die sich am Sonntagnachmittag ereigneten: Zunächst wurde der Polizei mitgeteilt, dass im Bereich Reisbach (Lkrs. Dingolfing-Landau) in einem Wohnhaus offenbar eine Party stattfindet. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass dort mehrere Familienangehörige im Alter zwischen 18 und 49 Jahren zum Feiern von drei Geburtstagen zusammengekommen waren. Da die Personen vielfach aus unterschiedlichen Haushalten stammten, wurden 13 Anzeigen wegen Verstößen gegen die geltenden Corona-Regeln erstellt. Kurz darauf wurde ein ganz ähnlicher Sachverhalt mitgeteilt. Im Bereich Hengersberg (Lkrs. Deggendorf) sollen ebenfalls mehrere Feiernde in einem Privathaus zusammen gekommen sein. Auch dort hat die polizeiliche Überprüfung ergeben, dass sich aus unterschiedlichen Haushalten stammende Personen im Alter zwischen 18 und 36 Jahren zu einer Geburtstagsfeier getroffen haben. Hier wurden elf Anzeigen wegen dem Nichteinhalten der geltenden Infektionsschutzbeschränkungen erstellt. Von den Betroffenen wird immer wieder angegeben, die geltenden Beschränkungen nicht gekannt zu haben, insbesondere dass momentan grundsätzlich nur ein Zusammenkommen von Personen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person zulässig ist. Das Polizeipräsidium Niederbayern bittet die Bürger in diesem Zusammenhang darum, sich zu den geltenden Vorgaben regelmäßig zu informieren. Dies ist beispielsweise möglich auf der hierfür eingerichteten Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration unter dem Internetlink https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php (Link siehe unten) Dort können die genauen Inhalte der aktuell gültigen 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie die Antworten auf häufig gestellte Fragen eingesehen werden. Die Einhaltung der verordneten Maßnahmen wird durch die niederbayerische Polizei auch weiterhin kontrolliert und Verstöße werden konsequent einer Verfolgung zugeführt. Medien-Kontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Pressesprecher Stefan Mautner, KHK, 09421/868-1015 Veröffentlicht: 01.02.2021, 11:55 Uhr FAQ