Hinweis auf illegal betriebenes Bekleidungsgeschäft in der Eberstraße – Polizei stellt gefälschte Markenkleidung sicher
Lfd. Nr.: 0116
Im Rahmen eines Einsatzes zur Bekämpfung krimineller Strukturen haben Polizeibeamte am Montag (1. Februar) einen Hinweis auf ein illegal betriebenes Bekleidungsgeschäft erhalten. Sie stellten offensichtlich gefälschte Markenkleidung sicher und verwiesen Kunden des Geschäftes.
Nach ersten Erkenntnissen meldete ein Zeuge gegen 16.30 Uhr ein Geschäft in der Eberstraße. Trotz geltender Auflagen sollte dies geöffnet haben und mit gefälschter Kleidung handeln. Ein reger Publikumsverkehr sei zu beobachten gewesen.
Mit Eintreffen der Beamten entfernten sich zwei Personen schnellen Schrittes vom Einsatzort. Vor einer verschlossenen Gebäudetür fanden die Polizisten diverse Etiketten von Bekleidungsartikeln bekannter Designer. Der vermeintliche Mieter war nicht vor Ort.
Mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss betraten die Einsatzkräfte letztlich das Nebengebäude und trafen im ersten Obergeschoss auf zwölf potenzielle Kunden. In ihren Händen Einkaufstüten mit bereits bezahlter Ware sowie Kleidung, die sie soeben anprobierten. Nach der Feststellung ihrer Identität wurden die jungen Männer im Alter von 15 bis 36 Jahren mit Wohnorten in Bochum, Essen, Castrop-Rauxel und Solingen des Geschäftes verwiesen. Ihre gekaufte Kleidung mussten sie im Vorfeld aushändigen.
Bei einer genaueren Betrachtung erhärtete sich der Verdacht, dass es sich bei den Kleidungsstücken um Plagiate handelte. Kleidung auf einer Fläche von etwa 50 Quadratmetern wurde sichergestellt. Die Ermittlungen dauern an. Unter anderem erwartet den Betreiber des Geschäftes ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhehlerei und des Verstoßes gegen das Markenschutzgesetz.
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