Gefährliche LKW-Ladung ungenügend gesichert, Weiterfahrt untersagt
Am 02.02.2021 wurde durch Beamte des Polizeiautobahn- und Bezirksrevieres Nord, Fachdienst Bezirk Schleswig, im südlichen Kreisgebiet (Kreis SL-FL) der BAB 7 ein Sattelzug kontrolliert, der Versandstücke mit gefährlichen Gütern zwischen vielen anderen Versandstücken geladen hatte.
Bei der Kontrolle der Ladungssicherung wurde festgestellt, dass die Fracht ohne jegliche Sicherung auf der Ladefläche transportiert wurde. Teilweise waren bereits Paletten in Schieflage geraten. Zusätzlich sind Paletten mit Gefahrgut beinhaltenden Kanistern aus Kunststoff, die nicht von oben hätten belastet werden dürfen, unterhalb weiterer Paletten geladen worden. Ein Kanister mit Gefahrgut, in dem sich ein entzündbarer flüssiger Stoff befand, hatte sich bereits von seiner Palette gelöst und lag ungesichert auf der Ladefläche.
Bei der weiteren Kontrolle wurde festgestellt, dass die erforderliche Kennzeichnung des Sattelaufliegers mit der orangefarbenen ADR-Warntafel nicht vorschriftsmäßig erfolgt und ein Frachtstück nicht den Vorschriften des Gefahrgutrecht entsprechend gekennzeichnet worden war.
Auf Grund der Gesamtumstände wurde die Weiterfahrt vor Ort untersagt.
Gegen den Beförderer, Verlader, Absender und gegen den Fahrer wurden jeweils Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen erstattet, wobei das Bußgeld für den Beförderer und den Fahrer im mittleren dreistelligen Euro-Bereich und die restlichen Beteiligten im vierstelligen Euro-Bereich liegen dürfte.
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