Kreis Steinfurt, positive Bilanz der Coronaschutzverordnung
Der Großteil der Menschen im Kreis Steinfurt hält sich auch nach dem Beschluss von Bund und Ländern zur Verlängerung der Corona-Schutzverordnung (19.01.) weiterhin an die Maßnahmen der Regierung. Natürlich gab es auch Ausnahmen. Insgesamt ist die Polizei rund 30 Mal in den letzten zwei Wochen im Einsatz gewesen. In Rheine wurde die Polizei am Montag (01.02.) gegen 17.40 Uhr zum Stadtpark gerufen. Hier sollten sich etwa 15 Jugendliche aufhalten, die keinen Mund-Nasen-Schutz tragen und sich nicht an den Mindestabstand von 1,5 Meter halten. Die Beamten trafen dort 10 Jugendliche im Alter von 13 bis 15 Jahren an, die in kleinen Gruppen zusammenstanden. Die Beamten ermahnten die Jugendlichen und forderten sie auf, den Platz gemäß der Corona-Schutzverordnung zu verlassen. In Ochtrup hat Ende Januar eine Frau ihren Geburtstag gefeiert. In der Wohnung waren inklusive der Gastgeberin 14 Personen anwesend, die alle aus verschiedenen Haushalten stammten. Zeugen meldeten der Polizei, dass dort laut gefeiert würde. Die Beamten trafen dann in der Wohnung sieben Gäste an. Sechs weitere versuchten sich auf der Dachterrasse der Wohnung vor den Beamten zu verstecken. Alle Betroffenen haben Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnung erhalten. In Mettingen ist die Polizei Ende Januar aufmerksam gemacht worden, dass in einem Studio Licht brenne und sich dort Personen aufhalten. In den Räumlichkeiten fand ein Sport-Kurs mit vier Teilnehmern unter Beachtung der Hygienevorschriften statt. Die Kursleiterin sagte, dass sie nach Rücksprache mit einem Sportbund davon ausgegangen sei, dass Sie unter diesen Bedingungen den Kurs durchführen dürfe. Die Beamten erklärten den anwesenden Personen, dass dem nicht so sei. Die Leiterin und die Teilnehmer verhielten sich sehr kooperativ und lösten den Kurs sofort auf. Bei den weiteren Einsätzen handelte es sich meist um kleine Gruppen, die in der Öffentlichkeit nicht den nötigen Mindestabstand einhielten oder keinen Mund-Nasen-Schutz trugen. Die Ordnungsämter der zuständigen Städte und Gemeinden sind darüber informiert worden.
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