Deutlich mehr Anzeigen von Trickstraftaten – Aufklärung schützt vor dem Betrug

In Mecklenburg-Vorpommern war auch im Jahr 2020 mit 2.657 Fällen (+40,7 % zum Vorjahr) ein deutlicher Anstieg der angezeigten Trickstraftaten zum Nachteil älterer Menschen zu verzeichnen. Im Jahr 2019 wurden 1.888 Fälle bei der Polizei zur Anzeige gebracht. In 91,5 % der im Jahr 2020 angezeigten Fälle erkannten die Betroffenen rechtzeitig den Betrug und gingen nicht auf die Forderungen ein (2019 blieben 91,3 % der Fälle beim Versuch). Jedoch kam es in insgesamt 225 Fällen zur Übergabe von Wertsachen oder Geld. Im gesamten Jahr beliefen sich die Schadenssummen auf 1.956.963 Euro (2019: 1.552.351 Euro). Am häufigsten wird weiterhin der Modus Operandi "Verwandtschaft/Bekanntschaft" genutzt (35,6 % der Fälle), worunter auch der klassische Enkeltrick fällt. Diese Begehungsweise wurde aber seltener angewandt als noch im Jahr 2019 (50,5 % der Fälle). Auch die Betrugsmasche in Verbindung mit falschen Amtspersonen (Polizist, Vollstreckungsbeamter, Anwalt etc.) kam relativ betrachtet seltener vor (18,9 % der Fälle, im Vorjahr 23,7 % der Fälle). Demgegenüber wurde in diesem Jahr häufiger die Masche des Gewinnspielbetrugs genutzt (22,4 % der Fälle, im Vorjahr 16,1 % der Fälle). Vermehrt waren im vierten Quartal 2020 auch Betrugsversuche festzustellen, bei denen Anrufer vorgaben, dass ein Bekannter oder Verwandter in einen Verkehrsunfall verwickelt sei und nun eine medizinische Behandlung, Kaution oder die Autoreparatur gezahlt werden müsse. Die meisten Angerufenen erkannten dabei den Betrug, jedoch zahlten auch einige Betroffene unter dem Eindruck des vorgetäuschten Geschehens hohe Beträge. Weitere Betrugsvarianten waren unter anderem falsche Inkasso-Schreiben, falsche Bankmitarbeiter, Fälle von Love-Scam und Trickdiebstahl. Nur sehr vereinzelt kam es im Jahr 2020 zu insgesamt 16 Trickstraftaten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, wobei 15 Fälle im Versuch endeten. Im vollendeten Fall kam es unter Vortäuschung eines positiven Corona-Tests für die Behandlung eines Angehörigen zur Zahlung einer Geldsumme. In weiteren Fällen meldeten sich vermeintliche Angehörige, die dringend Geld für Schutzkleidung benötigten oder angebliche Mitarbeiter eines Kontrollinstituts, die Bargeld einsammeln, um dies auf das Corona-Virus zu testen. Für die Polizei ergeben sich nach vollendeten Taten in der Regel kaum Ermittlungsansätze, die zu schnellen Erfolgen oder zur Wiedererlangung der verlorenen Werte führen. Insbesondere die Ermittlungen zu aus dem Ausland agierenden Tätern werden durch langwierige Rechtshilfeersuchen erschwert. Die Polizei setzt in Mecklenburg-Vorpommern deshalb seit vielen Jahren verstärkt auf die Vorbeugung derartiger Straftaten. Neben regelmäßigen Warnmeldungen und Präventionsveranstaltungen wird seit 2010 das Merkblatt für Geld und Kreditinstitute an alle im Land befindlichen Privatbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen zur Sensibilisierung der Angestellten verteilt. Zudem beraten die ehrenamtlich tätigen Seniorensicherheitsberaterinnen und -berater kostenlos zu typischen Gefahrensituationen und stärken somit das Sicherheitsgefühl der älteren Generation. Die hohe Versuchsquote ist somit insbesondere auf eine höhere Sensibilisierung in der Bevölkerung zurückzuführen. Denn die Kenntnis von diesem Phänomen und seinen unterschiedlichen Begehungsweisen führt zu einer höheren Wachsamkeit, einem rechtzeitigen Erkennen des Betrugs sowie einer größeren Bereitschaft für deren Anzeige bei der Polizei, auch bei versuchten Taten. Dies gilt nicht nur für die Opfer selbst, sondern auch für Angehörige, Bankmitarbeiter, Taxifahrer u. a., die die betroffenen, älteren Menschen rechtzeitig über die Situation aufklären und die Polizei informieren. Die Warnmeldungen und Hinweise der Polizei richten sich daher ausdrücklich nicht nur an die oftmals betroffene ältere Bevölkerung. Auch im Familien- und Bekanntenkreis sollte über Trickstraftaten gesprochen werden, um älteren Verwandten und Bekannten Handlungssicherheit im Umgang mit derartigen Kontaktaufnahmen zu geben. Die Polizei empfiehlt zum Umgang mit Trickstraftaten zum Nachteil älterer Menschen Folgendes: - Seien Sie misstrauisch, wenn sich jemand am Telefon nicht selbst mit Namen vorstellt. - Vergewissern Sie sich, ob der Anrufer wirklich ein Verwandter ist: Rufen Sie die jeweilige Person unter der bisher bekannten und benutzten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen. - Legen Sie einfach den Telefonhörer auf, sobald Ihr Gesprächspartner Geld von Ihnen fordert. - Geben Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preis. - Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen. - Informieren Sie sofort die Polizei über den Notruf 110, wenn Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt. - Wenn Sie Opfer geworden sind: Wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Sie Anzeige. Weitere Informationen und Präventionshinweise zum Themenfeld Trickbetrug sind unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/ zu finden. Rückfragen bitte an: Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern Pressestelle KHK Matthias Rascher Telefon: 03866/64-8700 E-Mail: presse@lka-mv.de http://www.polizei.mvnet.de