Kleintransporter fast um das Doppelte überladen

Beamte des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Stolpe haben am Donnerstagvormittag auf der BAB 24 die Weiterfahrt eines völlig überladenen Kleintransporters untersagt. Das mit mehrere Paletten Getränkedosen beladene Fahrzeug überschritt das zulässige Gesamtgewicht um ca. 90 Prozent. Mit einer Radlastwaage stellten die Polizisten auf dem Rastplatz Stolpe das Gesamtgewicht des Fahrzeuges fest, das abzüglich aller Toleranzen rund 6.700 Kilogramm betrug. Rechtlich zulässig war jedoch ein Maximalgewicht des Fahrzeuges von 3.500 Kilogramm. Wie sich vor Ort herausstellte, war der 24-jährige deutsche Fahrer kurzfristig für diese Tour von Berlin nach Hamburg eingesprungen, da der eigentliche Fahrer kurzfristig erkrankt war. Nach eigenen Angaben hatte der 24-Jährige arglos und gutgläubig die Fahrt übernommen, ohne von der Überladung gewusst zu haben. Die Polizei hat jetzt gegen seinen Spediteur eine Bußgeldanzeige aufgenommen. Für diesen Verstoß kann ein Bußgeld in einer Höhe bis 650 Euro erhoben werden. Die betreffende Spedition muss zudem ein Ersatzfahrzeug zum Rastplatz Stolpe beordern, um die Fracht des überladenen Kleintransportes zu übernehmen. Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Polizeiinspektion Ludwigslust Pressestelle Klaus Wiechmann Telefon: 03874/411 304 E-Mail: pressestelle-pi.ludwigslust@polizei.mv-regierung.de http://www.polizei.mvnet.de