Deutlich überladen und zudem auch noch verkehrsunsicher – Ratingen – 2102026
2 weitere Medieninhalte
Am Mittwochnachmittag des 03.02.2021, gegen 13.00 Uhr, kontrollierten LKW-Experten vom Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann einen 28 Jahre alten LKW aus dem Zulassungsbezirk Bottrop, der durch seinen 65-jährigen Eigentümer aus Bottrop in Ratingen auf der Straße "Am Kämpchen" geführt wurde. Der 65-Jährige transportierte mit seinem LKW einen Absetzcontainer, welcher wiederum mit einem ca. 3,5 Tonnen schweren Bagger beladen war. Bei dem kontrollierten LKW handelte es sich ursprünglich um einen 12-Tonner, der aber aus verschiedenen Gründen auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 7490 Kilogramm "abgelastet" worden war. (Eine solche "Ablastung" erfolgt i. d. R. aus führerscheinrechtlichen Gründen, aber auch, um z.B. die Häufigkeit vorgeschriebener Untersuchungsintervalle zu verlängern). Die maximal erlaubte Zuladung des LKW betrug daher aktuell nur noch ca. 400 Kilogramm. Mit dem geladenen Bagger war die Zuladung natürlich deutlich überschritten, so dass die Beamten mit dem LKW eine nahe gelegene Brückenwaage aufsuchten, um hier das tatsächliche Gewicht des Fahrzeugs samt Ladung prüfen zu lassen. Insgesamt konnte dabei eine Überladung von mehr als 50 Prozent festgestellt werden!
Damit war die Kontrolle aber noch nicht beendet, da die Beamten bereits vor Ort mehrere Mängel an dem LKW festgestellt hatten, die sie nun durch einen Sachverständigen beweisfest dokumentieren lassen wollten. Bei dieser Begutachtung wurden dann insgesamt 29 Mängel dokumentiert. Das abschließende Prüfurteil des Sachverständigen konnte dann auch nur noch "verkehrsunsicher" lauten. Unter anderem war der Hilfsrahmen gerissen, die Bremse wurde bemängelt, die Lenkeinrichtung war nicht in Ordnung und die Fahrzeugbatterien waren nicht abgedeckt (hier bestand eindeutig Kurzschlussgefahr!)
Die Beamten setzten sich daraufhin umgehend mit dem Straßenverkehrsamt Mettmann in Verbindung, um eine zwangsweise Stilllegung des LKW zu erwirken. Mit dieser Maßnahme wurde die Weiterfahrt dann auch selbstverständlich sofort untersagt. Den 65-jährigen Betroffenen erwartet nun eine Anzeige im Ordnungswidrigkeitsrecht, welche ein Bußgeld in Höhe von mehreren hundert Euro sowie eine Eintragung in Flensburg zur Folge haben wird.
Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de
Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/
Facebook: http://www.facebook.com/Polizei.NRW.ME
Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_me