Winter in Sicherheit bei Eis und Schnee
Der Winter hat in weiten Landesteilen Einzug gehalten - und bleibt uns nach Ein-schätzung der Metereologen noch einige Tage erhalten. Schneefälle, Eisglätte und damit chaotische Verkehrsverhältnisse sind weiterhin zu erwarten. Eis und Schnee bergen Gefahren, vor denen der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein warnt:
- Schlecht oder gar nicht geräumte Wege können das Eintreffen der
Einsatz-kräfte verzögern. Im Notfall kann die Suche nach einem
zugeschneiten Un-terflurhydranten für die notwendige Wasserversorgung
jedoch kostbare Zeit in Anspruch nehmen. Der Landesfeuerwehrverband
bittet Hausbesitzer und Mitbürger um Mithilfe, die Hydranten sowie
Hydrantenhinweisschilder von Eis und Schnee freizuhalten - auch wenn
der Schneepflug wieder den Schnee auf den Bürgersteig schiebt. - Damit wird auch vermieden, dass unbeabsichtigt auf einem mit
Schnee oder Eis bedeckten Unterflurhydranten abgestellte Fahrzeuge
zeitaufwendig wie-der entfernt werden müssen. - Eiszapfen können eine Gefahr darstellen - machen aber nicht
immer den Einsatz der Feuerwehr erforderlich. Haus- und
Wohnungsbesitzer sowie Mie-ter können von einem Balkon, einem
Wohnungsfenster oder einer Dachluke aus zum Beispiel mit einem
Besenstiel erreichbare Eiszapfen abstoßen. Es darf aber nicht
vergessen werden, währenddessen den Gehweg von einer anderen Person
absperren zu lassen. Die Eiszapfen sollten abgestoßen werden, bevor
sie eine gefährliche Größe erreicht haben. - Auch Schneewehen, die von Dächern auf Fußgängerbereiche zu
stürzen drohen, erfordern nicht immer den Einsatz der Feuerwehr.
Haus- und Wohnungsbesitzer sowie Mieter sollten bei der Beseitigung
der Schneewehen genauso vorgehen wie beim Abstoßen der Eiszapfen.
Erst wenn mit Eigen-mitteln nichts erreicht werden kann, sollte die
Feuerwehr gerufen werden. - Bei einsetzendem Tauwetter kann das Schmelzwasser von Höfen,
Parkplät-zen usw. oft nicht abfließen, weil die Gullis eingefroren
sind. Die Folge da-von ist, dass das Schmelzwasser in nahe gelegene
Kellerräume läuft und dort Schäden verursacht. Um das zu vermeiden,
sollten auch die Gullis auf Höfen, Parkplätzen o.ä. rechtzeitig
freigelegt und aufgetaut werden. - Drehen Sie Heizkörper nie ganz ab.
Wählen Sie mindestens die gekenn-zeichnete Frostschutzstellung.
Sollten Wasserleitungen dennoch eingefro-ren sein, tauchen Sie diese
keinesfalls mit offener Flamme auf sondern ver-wenden Sie in heißes
Wasser getränkte Tücher oder einen Fön. - Achten Sie beim Heizen mit
offenem Feuer (etwa in einem Kamin) auf den korrekten Abzug der Gase.
- Auf jeden Fall sollte bei einem Brand so schnell wie möglich die
Feuerwehr über den Notruf 112 alarmiert werden. Rückfragen bitte an:
Medien-Rückfragen bitte an:
Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein
Holger Bauer
Pressesprecher
Telefon: 0431 / 603 2195
Mobil: 0177 / 2745486
E-Mail: bauer@lfv-sh.de
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