Erneut Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung

Am Samstagnachmittag, 6. Februar 2021, gegen 15.40 Uhr, stellten zwei Beamte auf der Bochumer Straße einen geöffneten Kiosk fest, in dem getrunken und geraucht wurde. Der 18-jährige Gelsenkirchener, der dort verkaufte, konnte weder eine Gewerbeanmeldung noch eine Schankgenehmigung vorweisen. Die Beamten fertigten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung sowie gegen das Gaststättengesetz und forderten die Gäste auf, den Kiosk zu verlassen. Am Sonntagnachmittag, 7. Februar 2021, um 17.03 Uhr, mussten alarmierte Beamte eine Hochzeitsfeier in Ückendorf beenden. Die Beamten stellten circa 30 Personen und 20 Kinder in einer Wohnung auf der Metzer Straße fest. Nachdem die Polizisten alle Personalien aufgenommen hatten, wurde die Feier aufgelöst. Neben der Aufnahme von 27 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung, erteilten die Beamten diverse Platzverweise. Rückfragen bitte an: Polizei Gelsenkirchen Inka Hartmann Telefon: +49 (0) 209 365-2010 bis 2015 E-Mail: pressestelle.gelsenkirchen@polizei.nrw.de https://gelsenkirchen.polizei.nrw