Verkehrskontrollen bei eisiger Kälte – „Blind“ über die Stadtautobahn
Kirchhain/Marburg
Trotz und nicht zuletzt auch gerade wegen der derzeitigen Witterungsverhältnisse gab es am Dienstag, 09. Februar, Verkehrskontrollen im gesamten Polizeipräsidium Mittelhessen. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf überprüfte der Regionale Verkehrsdienst Marburg-Biedenkopf mit Unterstützung durch die Bereitschaftspolizei von 08.00 - 15:30 Uhr nicht nur die Verkehrsregeltreue, sondern es ging auch um die witterungsbedingte Beschaffenheit der Fahrzeuge z.B. in Bezug auf die Bereifung, die Befreiung von Schneelast und die Schaffung einer Rundumsicht. Das Ergebnis der Kontrollen spricht für sich! Die erste von zwei Kontrollen war zwischen 09:00 - 11:30 h in Kirchhain am Amöneburger Tor. Die Beamten beanstandeten alle 20 kontrollierten Fahrzeuge. (17 Pkw, 3 Lkw über 3,5 t) Dabei ging es in 13 Fällen um die Sichtbarkeit und Schneelast. Drei Fahrer benutzten ein Handy, drei waren nicht angeschnallt, einmal war der TÜV um mehr als vier Monate abgelaufen und einmal reichte die Ladungssicherheit nicht aus. In der zweiten Kontrollstelle auf dem Sommerbadparkplatz an der B 3 Richtung Gießen überprüfte und beanstandete die Polizei zwischen 13 und 15:30 Uhr 11 Pkw und 12 Lkw über 3,5 Tonnen. Ein auf dem Weg von der Brücke blickender Beamter konnte erkennen, ob die Fahrzeugdächer von Eis und Schnee befreit waren, oder nicht und ermöglichte so gezielte Überprüfungen. Etliche der Brummifahrer mussten mit einer Steighilfe aufs Dach und vor der Weiterfahrt Hand anlegen. "Insbesondere das Eis auf den Dächern kann sehr gefährlich werden. Es löst sich, rutscht in kleineren oder eben auch größeren Teilen vom Dach und landet bedingt durch die Geschwindigkeit auf dem nachfolgenden Auto. Das kann zu großen Folgeschäden führen. Zur Gefährlichkeit des Verhaltens des Fahrers des Sprinters (siehe Bild unter www.polizeipresse.de) bedarf es keiner weiteren Worte!" Am Parkplatz beim Sommerbad bemängelten und ahndeten die Beamten wegen der mangelhaften Sichtbarkeit und der nicht geräumten Schneelasten in 23 Fällen das Führen eines nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeugs. Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet 25 Euro. Zusätzlich gab es vier Verstöße gegen Sozialvorschriften und zwei wegen nicht ausreichender Ladungssicherung. Insbesondere bei den auf die Gefahren der Schneelast und mangelnden Sichtbarkeit angesprochenen Fahrer war die Akzeptanz der Kontrollen sehr hoch. Alle entfernten die Schneelasten von ihren Fahrzeugen bevor es weiterging. Ein positives Fazit zogen die kontrollierenden Beamten trotzdem noch: Alle überprüften Fahrzeuge hatten eine ordentliche und gut profilierte Winterbereifung montiert.
Martin Ahlich
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