Pole muss für 184 Tage in Haft
Kurz vor Mitternacht wurde am ehemaligen Grenzübergang Pomellen, Bundesautobahn 11, ein 34- jähriger Pole in Ausreiserichtung angehalten und kontrolliert. Gegen ihn lagen gleich zwei Vollstreckungshaftbefehle vor. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/ Oder suchte ihn wegen Hehlerei: Er hatte insgesamt 1560,- EUR Strafe zu zahlen oder für 149 Tage in Haft. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau suchte ihn wegen Trunkenheit im Verkehr Hier war eine Geldstrafe in Höhe von 573,18 EUR festgelegt oder 35 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Da der Pole die Strafe nicht zahlen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert.
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