Sex-Chats und kinderpornografische Bilder per Insta, TikTok und Co. auf Kinder-Handys – Eltern sollten Telefone kontrollieren und aufklären

In dieser Woche ist es in unserem Zuständigkeitsbereich zu mehreren angezeigten Fällen gekommen, bei denen Kinder und Jugendliche über Apps wie Instagram oder TikTok Kontakt mit Unbekannten hatten und nach einiger Zeit in eindeutige Sex-Chats verwickelt worden sind. Außerdem erhielten sie Bilder mit kinderpornografischem Material und wurden teilweise auch aufgefordert, selbst Nacktbilder von sich zu verschicken. Eine Elfjährige auf Rügen hatte jemanden über die Plattform TikTok kennengelernt und mit ihm zunächst per Instagram und später via WhatsApp gechattet - in dem Glauben, es handle sich ebenfalls um einen Schüler. Nach "normalen" Unterhaltungen per Nachricht, schickte ihr der Unbekannte plötzlich kinder- und jugendpornografische Fotos und gab vor, dass sich so etwas alle in seiner Klasse anschauen würden. Er forderte das Mädchen auf, selbst Nacktaufnahmen von sich zu fertigen und zu senden. Das geschah glücklicherweise nicht, da die Eltern das Handy des Mädchens kontrolliert haben und Fotos und Chats sichergestellt haben. In einem anderen Fall hatte ein 14-Jähriger aus Neustrelitz kinder-und jugendpornografisches Material zugeschickt bekommen und selbst Bilder von sich verschickt. Der Kontakt zu dem angeblichen Mädchen ist nach derzeitigen Erkenntnissen durch Teilnahme an Online-Spielen entstanden. Auch hier fielen die Chats durch eine Handykontrolle auf und konnten gestoppt werden. Die beschriebenen Geschädigten sind Deutsche. In beiden Fällen erstatteten die Eltern richtigerweise Anzeige bei der Polizei. Wir gehen dennoch von einer hohen Dunkelziffer aus. Wir appellieren hiermit an Eltern: Kontrollieren Sie regelmäßig die Handys und Laptops der Kinder und Jugendlichen. Eine Überprüfung von Chats bwz. der Nutzung von Apps wie WhatsApp, TikTok, Instagram und Co. kann solche Fälle aufdecken und ggf. noch verhindern, dass die Kinder und Jugendlichen selbst Bilder oder Videos von sich verschicken. Doch nicht nur die Kontrolle ist wichtig, sondern auch Aufklärung von Beginn der Handynutzung an. Wer bestimmte Apps oder Chatmöglichkeiten nicht von vornherein für seine Kinder sperrt bzw. deren Nutzung nicht unterbindet, sollte den eigenen Kindern klar machen, dass sie sich Eltern sofort anvertrauen, wenn sie selbst Bilder oder Videos mit sexuellem Hintergrund erhalten. Kindern sollte klar gesagt werden, dass es in keinem Fall in Ordnung oder eine lapidare Angelegenheit ist, wenn sie zu Sex-Chats mit Unbekannten oder zum Verschicken von Nacktbildern aufgefordert werden. Hinter vermeintlichen etwa gleichaltrigen Jungen oder Mädchen, stecken in Wahrheit zumeist erwachsene Täter, die sich das Vertrauen der Opfer erschleichen. Sofern sie Material zugesendet bekommen haben, verbreiten sie dieses höchstwahrscheinlich auch im Darknet oder auf anderen Wegen weiter. Auch das Weiterleiten von kinder- und jugendpornografischem Material zum Beispiel an Freunde ist strafbar. Es ist also kein Kavaliersdelikt, etwa in Gruppenchats mit Mitschülern Nacktbilder von Mädchen oder Jungen weiterzuverbreiten. Rückfragen bitte an: Claudia Tupeit Pressestelle Polizeipräsidium Neubrandenburg Telefon: 0395/5582-2041 E-Mail: pressestelle-pp.neubrandenburg@polizei.mv-regierung.de http://www.polizei.mvnet.de Auf Twitter: @Polizei_PP_NB Rückfragen außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende: Polizeipräsidium Neubrandenburg Einsatzleitstelle/Polizeiführer vom Dienst Telefon: 0395 5582 2223 E-Mail: elst-pp.neubrandenburg@polmv.de