Zeuge wollte Rentner vor Betrug bewahren – Geglückte Betrüge mit Code-Karten in zwei Varianten
Ein 42-jähriger Deutscher hat gestern in einem Einkaufsmarkt im Raum Stralsund den richtigen Riecher gehabt: Als er mitbekam, dass ein Mann Google-Play-Karten in Höhe von 1.000 Euro zur Aktivierung eines angeblichen Gewinns erwerben wollte, warnte er ihn noch, dass das eine Betrugsmasche sei. Doch leider ließ sich der Senior nicht abhalten und glaubte fest daran, dass ihm die versprochenen 4.000 Euro Gewinnsumme überwiesen werden, wenn er zuvor Gutschein-Codes telefonisch durchgibt. Der aufmerksame Beobachter informierte sofort die Polizei über seinen Verdacht.
Noch während der ersten Ermittlungen zu dem möglichen Opfer tauchte der Geschädigte wieder im Einkaufsmarkt auf. Der erneute Kauf von weiteren Gutschein-Karten konnte durch einen Mitarbeiter verhindert werden. Die Hinweise der beiden Zeugen führten die Ermittler schließlich zu einem 73-jährigen Deutschen. Er hatte die Codes vom ersten Kauf bereits durchgegeben und somit 1.000 Euro an Betrüger verloren. Die Betrüger hatten ihm nach dem ersten Erfolg versprochen, dass er statt 4.000 Euro auch über 90.000 Euro gewinnen könnte, wenn er weitere Gutschein-Karten erwirbt und Codes durchgibt. Daher hatte er den Einkaufsmarkt noch mal aufgesucht.
Die Polizei bedankt sich bei den beiden Hinweisgebern für ihr schnelles Handeln und für die Vehemenz, mit der sie zum Teil zumindest erfolgreich versucht haben, den Mann vor finanziellem Schaden zu bewahren.
Natürlich wird so mancher jetzt denken ,Selbst schuld, wenn man an so etwas glaubt und sogar eine Warnung einen nicht abhält.' Jedoch sind die Betrüger am Telefon hoch professionell und überzeugend, üben teilweise aber auch Druck auf die späteren Opfer aus. Und letztlich haben sie in einigen Fällen auch deshalb Erfolg, weil Opfer zuvor an echten Gewinnspielen teilgenommen haben und daher nicht unbedingt stutzig werden.
Allerdings weisen wir erneut eindringlich darauf hin, dass es bei realen Gewinnen niemals eine Vorkasse gibt. Wer wirklich etwas gewonnen hat, muss in keinem Fall vorab Gutschein-Codes übermitteln oder Geld überweisen für angebliche Gebühren, Notarkosten oder die Geldtransaktion übers Ausland nach Deutschland.
In einem weiteren Betrugsfall haben ebenfalls Codes von Gutschein-Karten eine Rolle gespielt. Eine 54-jährige Deutsche aus dem Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Ribnitz-Damgarten wollte im Internet mit einer Firma einen Kreditvertrag abschließen über eine vierstellige Darlehenssumme. Sie bekam allerdings nicht nur ominöse Vertragsunterlagen, sondern auch über einen längeren Zeitraum Zahlungsaufforderungen. Um angebliche Gebühren, Transaktionskosten, Geld für Versicherungen, etc. vorab zu begleichen, übermittelte sie mit Hilfe von Gutschein-Codes mehr als 5.000 Euro. Die Darlehenssumme erhielt sie natürlich bis heute nicht. Schließlich entschied sie sich zur Anzeige.
Die Übermittlung der Codes erfolgte via WhatsApp und an folgende zwei Mail-Adressen: hilfe@kredit-finanze.de sowie info@dach-finanze.ch
Als Internetseite hatten die vermeintlichen Kreditgeber www.kredit-finanze.de angegeben. Diese existiert zumindest mittlerweile nicht mehr.
In diesem Zusammenhang raten wir als Polizei: Achten Sie bei solchen Notkredit-Verträgen oder auch bei sonstigen Verträgen zum Beispiel auf die Rechtschreibung in den "Vertragsunterlagen". Zudem sollten auch stets juristisch nachvollziehbare Grundlagen im Vertrag angeführt werden (etwa in Form von Paragrafen, auf die Bezug genommen wird). Und bevor Verträge für Kredite oder auch sonstige Kaufverträge abgeschlossen werden: Überprüfen Sie das Impressum des Anbieters und gegebenenfalls einen Eintrag im Handelsregister. Zudem lohnt es sich immer, im Internet (zum Beispiel in Foren) zu der Firma zu recherchieren. In vielen Fällen werden schlechte oder betrügerische Erfahrungen von anderen geteilt.
Rückfragen bitte an:
Claudia Tupeit
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